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Befriedetes Besitztum (Öffentliches Recht)

Art. 13 GG · Öffentliches Recht

Im öffentlich-rechtlichen Kontext bezeichnet befriedetes Besitztum ein durch tatsächliche Schutzvorrichtungen gegen unbefugtes Betreten abgegrenztes Grundstück. Eine lückenlose oder unüberwindbare Einfriedung ist nicht erforderlich. Ob es dem Schutz des Art. 13 GG unterfällt, richtet sich nach dem grundrechtlichen Wohnungsbegriff und nicht allein nach der Einfriedung; polizeirechtliche Vorschriften können einen weitergehenden Wohnungsbegriff vorsehen.

Merksatz

Die Abgrenzung soll unbefugtes Betreten abwehren, muss es aber nicht unmöglich machen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara nutzt das Grundstück hinter ihrem Wohnhaus als Garten. 2Ein fest verankerter Holzzaun umgibt den Garten; der einzige Zugang führt durch ein geschlossenes Gartentor.

Trifft „Befriedetes Besitztum (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Befriedetes Besitztum (Öffentliches Recht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundstück
    Der Garten befindet sich auf einem Grundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Abgrenzung gegen unbefugtes Betreten
    Zaun und Tor bilden eine körperliche Grenze gegen unerlaubten Zutritt.
    erfüllt
BFall B

1Mara nutzt das Grundstück hinter ihrem Wohnhaus als Garten. Zur Straße und zu den Nachbargrundstücken ist der Garten völlig offen; Zäune, Mauern, Hecken oder andere Absperrungen gibt es nicht. Am Weg steht lediglich ein Schild mit der Aufschrift „Zutritt verboten“.

Trifft „Befriedetes Besitztum (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Befriedetes Besitztum (Öffentliches Recht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliche Abgrenzung gegen unbefugtes Betreten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundstück
    Der Garten befindet sich auf einem Grundstück.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliche Abgrenzung gegen unbefugtes Betreten
    Das Schild erklärt nur ein Zutrittsverbot und ersetzt keine körperliche Abgrenzung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin bloßes Schild mit einem Zutrittsverbot wird als ausreichende Einfriedung angesehen.

RichtigEin Verbotsschild allein genügt nicht; erforderlich ist eine körperliche Abgrenzung gegen unerlaubten Zutritt.

Verwechslung

FehlerJedes eingefriedete Grundstück wird automatisch als grundrechtlich geschützte Wohnung behandelt.

RichtigDer Schutz durch Art. 13 GG ist eigenständig anhand des grundrechtlichen Wohnungsbegriffs zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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