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Befreiende Leistung an den Erbscheinserben

§ 2367 BGB · Zivilrecht

Eine befreiende Leistung liegt vor, wenn der Schuldner aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts an denjenigen leistet, der in einem Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, und dabei weder die Unrichtigkeit des Erbscheins noch ein Rückgabeverlangen des Nachlassgerichts wegen Unrichtigkeit kennt. Der Schuldner wird dadurch von seiner Verbindlichkeit befreit, auch wenn der Erbschein unrichtig ist und der Leistungsempfänger in Wirklichkeit nicht Erbe ist. Der Schuldner muss den Erbschein weder kennen noch gesehen haben.

Merksatz

Ein unrichtiger Erbschein zwingt den Schuldner nicht automatisch zu einer zweiten Leistung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Klara hat Ben 800 Euro geliehen, die er nach ihrem Tod noch zurückzahlen muss. 2Tom besitzt einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist, obwohl Mia allein geerbt hat. Ben überweist Tom die 800 Euro. 3Er hält Tom für den Erben; das Gericht hat keine Rückgabe des Erbscheins verlangt.

Trifft „Befreiende Leistung an den Erbscheinserben“ hier zu?

„Befreiende Leistung an den Erbscheinserben“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung aufgrund eines Nachlassrechts
    Die Rückzahlung betrifft eine Forderung, die zum Nachlass von Klara gehört.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung an den ausgewiesenen Erben
    Ben zahlt an Tom, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Kenntnis von Unrichtigkeit oder Rückgabeverlangen
    Ben kennt die Unrichtigkeit nicht, und ein gerichtliches Rückgabeverlangen besteht nicht.
    erfüllt
BFall B

1Klara hat Ben 800 Euro geliehen, die er nach ihrem Tod noch zurückzahlen muss. 2Tom besitzt einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist, obwohl Mia allein geerbt hat. Ben überweist Tom die 800 Euro. Ben weiß bei der Überweisung, dass Mia allein geerbt hat und der Erbschein falsch ist; das Gericht hat keine Rückgabe des Erbscheins verlangt.

Trifft „Befreiende Leistung an den Erbscheinserben“ hier zu?

„Befreiende Leistung an den Erbscheinserben“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Kenntnis von Unrichtigkeit oder Rückgabeverlangen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung aufgrund eines Nachlassrechts
    Die Rückzahlung betrifft eine Forderung, die zum Nachlass von Klara gehört.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung an den ausgewiesenen Erben
    Ben zahlt an den im Erbschein bezeichneten Tom.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Kenntnis von Unrichtigkeit oder Rückgabeverlangen
    Ben kennt bei der Zahlung die Unrichtigkeit des Erbscheins.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAls zusätzliche Voraussetzung wird verlangt, dass sich der Schuldner den Erbschein vorlegen lässt.

RichtigDer Schutz erfordert weder die Kenntnis des Erbscheins noch dessen Vorlage.

Verwechslung

FehlerWie beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen wird bereits grob fahrlässige Unkenntnis als schädlich behandelt.

RichtigGrobe Fahrlässigkeit allein schadet hier nicht; maßgeblich ist die Kenntnis der Unrichtigkeit oder eines Rückgabeverlangens des Nachlassgerichts wegen Unrichtigkeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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