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Beförderungsleistung

§ 265a StGB · Strafrecht

Eine Beförderungsleistung im Sinne des § 265a StGB liegt vor, wenn Personen oder Sachen mit einem Verkehrsmittel gegen Entgelt von einem Ort zu einem anderen transportiert werden und damit eine tatsächliche Ortsveränderung bewirkt wird. Strafbar ist nicht schon die Inanspruchnahme ohne Zahlung des Fahrpreises, sondern erst das Erschleichen der Beförderung in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

Merksatz

Für die Beförderungsleistung zählt der tatsächliche Ortswechsel, nicht schon das bloße Einsteigen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara fährt als Fahrgast 2in einem Linienbus. 3Für die Fahrt bezahlt sie drei Euro. 4Der Bus bringt sie vom Bahnhof zum Marktplatz.

Trifft „Beförderungsleistung“ hier zu?

„Beförderungsleistung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beförderung von Personen oder Sachen
    Mit Mara wird eine Person transportiert.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz eines Verkehrsmittels
    Der Linienbus ist ein Verkehrsmittel.
    erfüllt
  3. 3
    Entgeltlichkeit
    Für die Fahrt wird ein Fahrpreis verlangt.
    erfüllt
  4. 4
    Tatsächliche Ortsveränderung
    Mara gelangt durch die Busfahrt an einen anderen Ort.
    erfüllt
BFall B

1Mara fährt als Fahrgast 2in einem Shuttlebus. Die Stadt bietet die Fahrten für alle kostenlos an. 4Der Bus bringt sie vom Bahnhof zum Marktplatz.

Trifft „Beförderungsleistung“ hier zu?

„Beförderungsleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Entgeltlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beförderung von Personen oder Sachen
    Mit Mara wird eine Person transportiert.
    erfüllt
  2. 2
    Einsatz eines Verkehrsmittels
    Der Shuttlebus ist ein Verkehrsmittel.
    erfüllt
  3. 3
    Entgeltlichkeit
    Für die Fahrt ist kein Fahrpreis vorgesehen.
    fehlt
  4. 4
    Tatsächliche Ortsveränderung
    Mara gelangt durch die Busfahrt an einen anderen Ort.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer Fahrt ohne Fahrkarte wird unmittelbar auf eine Strafbarkeit nach § 265a StGB geschlossen.

RichtigZusätzlich müssen insbesondere ein Erschleichen und die Absicht vorliegen, den Fahrpreis nicht zu bezahlen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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