Definitionen
Befriedigung des Geschlechtstriebs
§ 211 Abs. 2 StGB · StrafrechtEine vorsätzliche Tötung erfolgt zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, wenn die Tötungshandlung oder der Tod des Opfers nach der Vorstellung des Täters der Erregung oder Befriedigung der eigenen Geschlechtslust dienen soll. Auf eine tatsächliche Befriedigung kommt es nicht an, sondern auf die subjektive Zweckrichtung des Täters.
Entscheidend ist die sexuelle Zweckrichtung der Tötungshandlung oder des Todes, nicht eine tatsächlich erreichte Befriedigung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nils tötet einen anderen Menschen absichtlich. 2Er will gerade durch die Tötung sexuelle Erregung verspüren, bleibt dabei aber unerregt.
Trifft „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliche TötungNils führt den Tod eines Menschen wissentlich und gewollt herbei.
- 2erfülltSexuelle Zweckrichtung nach der TätervorstellungDie Tötung soll ihn sexuell erregen; dass die Erregung ausbleibt, ist unerheblich.
1Nils tötet einen anderen Menschen absichtlich. Sexuelle Erregung oder Befriedigung spielen für ihn dabei weder hinsichtlich seiner eigenen Person noch hinsichtlich anderer Menschen eine Rolle.
Trifft „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliche TötungNils führt den Tod eines Menschen wissentlich und gewollt herbei.
- 2fehltSexuelle Zweckrichtung nach der TätervorstellungNils verfolgt mit der Tötung keinen sexuellen Zweck.
Typische Fehler
FehlerAus dem zeitlichen Zusammenhang einer Tötung mit einer Sexualhandlung wird ohne Weiteres auf das Mordmerkmal geschlossen.
RichtigDie Tötungshandlung oder der Tod muss nach der Tätervorstellung der sexuellen Erregung oder Befriedigung dienen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema