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Befriedigung des Geschlechtstriebs

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Eine vorsätzliche Tötung erfolgt zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, wenn die Tötungshandlung oder der Tod des Opfers nach der Vorstellung des Täters der Erregung oder Befriedigung der eigenen Geschlechtslust dienen soll. Auf eine tatsächliche Befriedigung kommt es nicht an, sondern auf die subjektive Zweckrichtung des Täters.

Merksatz

Entscheidend ist die sexuelle Zweckrichtung der Tötungshandlung oder des Todes, nicht eine tatsächlich erreichte Befriedigung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nils tötet einen anderen Menschen absichtlich. 2Er will gerade durch die Tötung sexuelle Erregung verspüren, bleibt dabei aber unerregt.

Trifft „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ hier zu?

„Befriedigung des Geschlechtstriebs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche Tötung
    Nils führt den Tod eines Menschen wissentlich und gewollt herbei.
    erfüllt
  2. 2
    Sexuelle Zweckrichtung nach der Tätervorstellung
    Die Tötung soll ihn sexuell erregen; dass die Erregung ausbleibt, ist unerheblich.
    erfüllt
BFall B

1Nils tötet einen anderen Menschen absichtlich. Sexuelle Erregung oder Befriedigung spielen für ihn dabei weder hinsichtlich seiner eigenen Person noch hinsichtlich anderer Menschen eine Rolle.

Trifft „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ hier zu?

„Befriedigung des Geschlechtstriebs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sexuelle Zweckrichtung nach der Tätervorstellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche Tötung
    Nils führt den Tod eines Menschen wissentlich und gewollt herbei.
    erfüllt
  2. 2
    Sexuelle Zweckrichtung nach der Tätervorstellung
    Nils verfolgt mit der Tötung keinen sexuellen Zweck.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem zeitlichen Zusammenhang einer Tötung mit einer Sexualhandlung wird ohne Weiteres auf das Mordmerkmal geschlossen.

RichtigDie Tötungshandlung oder der Tod muss nach der Tätervorstellung der sexuellen Erregung oder Befriedigung dienen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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