Definitionen
Die Antragsberechtigung bedeutet, dass eine Person oder Stelle als Antragsteller eines bestimmten Verfahrens dem dafür gesetzlich oder verfassungsrechtlich zugelassenen Personenkreis angehört; sie ist als Sachurteilsvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen. Die bloße Möglichkeit einer eigenen Rechtsverletzung begründet keine Antragsberechtigung, sondern betrifft die gesondert zu prüfende Antragsbefugnis. Bei der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle müssen Behörden keine Verletzung eigener Rechte geltend machen.
Eine mögliche Rechtsverletzung macht einen ausgeschlossenen Antragsteller noch nicht antragsberechtigt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Fraktion des Deutschen Bundestages stellt beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag im Organstreit gegen die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat eine parlamentarische Anfrage der Fraktion nicht beantwortet.
Trifft „Antragsberechtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntragstellerstellung im konkreten VerfahrenDie Fraktion tritt im Organstreit als Antragstellerin auf.
- 2erfülltZugehörigkeit zum zugelassenen PersonenkreisBundestagsfraktionen haben eigene parlamentarische Rechte und gehören deshalb zum zulässigen Beteiligtenkreis des Organstreits.
1Eine GmbH stellt beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag im Organstreit gegen die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat öffentlich vor den Produkten der GmbH gewarnt.
Trifft „Antragsberechtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntragstellerstellung im konkreten VerfahrenDie GmbH tritt im Organstreit als Antragstellerin auf.
- 2fehltZugehörigkeit zum zugelassenen PersonenkreisEine gewöhnliche GmbH gehört nicht zu den im Organstreit zugelassenen Beteiligten.
Typische Fehler
FehlerAus einer möglichen Verletzung eigener Rechte unmittelbar auf die Antragsberechtigung schließen.
RichtigZunächst ist die Zugehörigkeit zum zugelassenen Antragstellerkreis zu prüfen; die mögliche Rechtsverletzung betrifft die gesonderte Antragsbefugnis.
FehlerEinen Normenkontrollantrag einer Behörde allein deshalb für unzulässig halten, weil keine Verletzung eigener Rechte möglich ist.
RichtigBehörden müssen bei der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle keine Verletzung eigener Rechte geltend machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata