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326 Definitionen

Antizipiertes Angebot

§ 145 BGB · Zivilrecht

Ein antizipiertes Angebot ist ein im Voraus für eine künftige Situation abgegebenes Angebot, sodass der Vertragsschluss durch die bloße Annahme des Empfängers ohne weiteres Zutun des Anbietenden zustande kommt. Es kann sich an eine bestimmte Person oder einen noch unbestimmten Personenkreis richten.

Merksatz

Entscheidend ist die zeitliche Vorwegnahme des Angebots, nicht ein offener Empfängerkreis.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Cafébetreiber schaltet morgens einen gefüllten, funktionierenden Kaffeeautomaten für Kunden frei; Lea kommt erst am Nachmittag. 2Das Gerät zeigt „Kaffee: 2 Euro“ an und gibt nach Münzeinwurf und Tastendruck automatisch eine Tasse Kaffee aus. Lea wirft zwei Euro ein, drückt die Taste und erhält den Kaffee.

Trifft „Antizipiertes Angebot“ hier zu?

„Antizipiertes Angebot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorweggenommene Abgabe für eine künftige Situation
    Der Betreiber erklärt sein Angebot bereits durch das betriebsbereite Aufstellen des Automaten für spätere Kunden.
    erfüllt
  2. 2
    Vertragsschluss allein durch Annahme
    Lea nimmt das Angebot durch Münzeinwurf und Tastendruck an, ohne dass der Betreiber erneut mitwirken muss.
    erfüllt
BFall B

An einem Kaffeestand fragt Lea den Verkäufer nach dem Preis einer Tasse Kaffee. 2Der Verkäufer sagt: „Ich verkaufe Ihnen jetzt eine Tasse Kaffee für zwei Euro.“ Lea antwortet sofort: „Ja.“

Trifft „Antizipiertes Angebot“ hier zu?

„Antizipiertes Angebot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorweggenommene Abgabe für eine künftige Situation

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorweggenommene Abgabe für eine künftige Situation
    Der Verkäufer gibt sein Angebot erst im laufenden Verkaufsgespräch ab und nimmt es nicht für eine spätere Verkaufssituation vorweg.
    fehlt
  2. 2
    Vertragsschluss allein durch Annahme
    Leas unmittelbare Zustimmung genügt zum Vertragsschluss, ohne dass der Verkäufer nochmals etwas erklären muss.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede im Voraus erfolgende Warenpräsentation wird bereits als antizipiertes Angebot behandelt.

RichtigDie Erklärung muss einen Vertragsschluss allein durch Annahme ermöglichen; eine bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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