Definitionen
Antragsbefugnis
§ 42 Abs. 2 VwGO (analog) · Öffentliches RechtDie Antragsbefugnis ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung verwaltungsgerichtlicher Antragsverfahren, insbesondere im Eilrechtsschutz entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO und bei der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Der Antragsteller muss grundsätzlich eine Verletzung eigener Rechte durch hoheitliches Handeln oder Unterlassen geltend machen. Nach seinem Vortrag darf diese Verletzung nicht offensichtlich und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen sein.
Entscheidend ist eine mögliche Verletzung eigener Rechte, nicht der bloße Wunsch nach objektiver Rechtmäßigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Behörde verbietet einer deutschen Caféinhaberin den weiteren Betrieb und ordnet die sofortige Durchsetzung des Verbots an. Sie klagt gegen das Verbot und beantragt beim Verwaltungsgericht, dessen Durchsetzung bis zur Entscheidung über die Klage auszusetzen. Sie erklärt, das Verbot verletze ihre Berufsfreiheit, weil sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen könne.
Trifft „Antragsbefugnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag in einem verwaltungsgerichtlichen AntragsverfahrenDie Inhaberin stellt im Eilrechtsschutz einen Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Schutz gegen die Durchsetzung des Verbots.
- 2erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener RechteSie beruft sich auf ein eigenes Grundrecht gegen das behördliche Verbot.
- 3erfülltRechtliche Möglichkeit der behaupteten RechtsverletzungDas Betriebsverbot kann die Caféinhaberin in ihrer Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzen.
Ein Privatmann wohnt 50 Kilometer von einem genehmigten Wohnhaus entfernt und hat weder Grundstücksrechte in dessen Umgebung noch eine sonstige persönliche Verbindung zu dem Vorhaben. Er klagt gegen die Baugenehmigung und 1beantragt beim Verwaltungsgericht, die Bauarbeiten bis zur Entscheidung über seine Klage zu stoppen. 2Er behauptet, die Genehmigung verletze sein eigenes Recht darauf, dass Behörden bei jedem Bauvorhaben alle Bauvorschriften einhalten.
Trifft „Antragsbefugnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag in einem verwaltungsgerichtlichen AntragsverfahrenDer Privatmann stellt im Eilrechtsschutz einen Antrag auf vorläufigen Schutz gegen die Ausnutzung der Baugenehmigung.
- 2erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener RechteEr behauptet ausdrücklich ein eigenes Recht, dessen rechtliche Existenz gesondert zu prüfen ist.
- 3fehltRechtliche Möglichkeit der behaupteten RechtsverletzungEin allgemeines eigenes Recht auf die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften besteht nicht, und eine persönliche Rechtsbetroffenheit ist ausgeschlossen.
Typische Fehler
FehlerEin allgemeines Interesse an der Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung wird mit der Antragsbefugnis gleichgesetzt.
RichtigGrundsätzlich muss die Verletzung eines eigenen Rechts möglich sein; die bloße Beanstandung objektiver Rechtsverstöße genügt nicht.
FehlerSchon bei der Antragsbefugnis wird der Nachweis einer tatsächlich eingetretenen Rechtsverletzung verlangt.
RichtigBei der Antragsbefugnis genügt die rechtliche Möglichkeit der behaupteten Verletzung eigener Rechte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata