Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Anscheinsvollmacht

§ 242 BGB · Zivilrecht

Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn jemand ohne Vollmacht als Vertreter auftritt und dadurch den Anschein einer Bevollmächtigung erweckt, wofür regelmäßig eine gewisse Dauer und Häufigkeit des Auftretens erforderlich sind. Der Vertretene kennt das Auftreten nicht, hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können; der Geschäftsgegner kennt den Anschein, vertraut bei Geschäftsabschluss darauf und darf nach Treu und Glauben annehmen, der Vertretene kenne und billige das Handeln. Der Vertretene muss sich dann so behandeln lassen, als habe er eine Vollmacht erteilt.

Merksatz

Entscheidend ist ein zurechenbarer Vollmachtsanschein, auf den der Geschäftsgegner bei Geschäftsabschluss berechtigt vertraut.

Wann bindet ein Vollmachtsanschein?Der Unterschied liegt beim Vertretenen: unbemerktes, aber vermeidbares Auftreten einerseits, bewusstes Geschehenlassen andererseits.
Anscheinsvollmacht
Duldungsvollmacht
Kenntnis des Vertretenen
Er kennt das Vertreterauftreten nicht.
Er kennt das Vertreterauftreten.
Grund der Zurechnung
Er hätte das Auftreten bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können.
Er lässt das ihm bekannte Vertreterauftreten geschehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Büroangestellte Lea bestellt seit sechs Monaten jede Woche im Namen ihres Arbeitgebers bei demselben Lieferanten Büromaterial, obwohl sie dafür keine Vollmacht hat. Der Arbeitgeber weiß davon nichts, könnte die Bestellungen aber bei der üblichen Kontrolle der Bestellunterlagen bemerken und unterbinden. Die Rechnungen werden automatisch vom Firmenkonto bezahlt; der Lieferant erhält weder einen Hinweis auf die fehlende Vollmacht noch auf Einwände des Arbeitgebers. Weil der Lieferant diese regelmäßigen Bestellungen und Zahlungen kennt und deshalb von einer Zustimmung des Arbeitgebers ausgeht, nimmt er Leas nächste Bestellung an.

Trifft „Anscheinsvollmacht“ hier zu?

„Anscheinsvollmacht“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertreterauftreten ohne Vollmacht
    Lea handelt für ihren Arbeitgeber, ohne dazu bevollmächtigt zu sein.
    erfüllt
  2. 2
    Hinreichend verfestigter Anschein einer Bevollmächtigung
    Die zahlreichen Bestellungen über sechs Monate begründen einen verfestigten Vollmachtsanschein.
    erfüllt
  3. 3
    Unkenntnis des Vertretenen
    Der Arbeitgeber kennt Leas Bestellungen nicht.
    erfüllt
  4. 4
    Erkennbarkeit und Verhinderbarkeit bei pflichtgemäßer Sorgfalt
    Eine ordnungsgemäße Kontrolle hätte dem Arbeitgeber ermöglicht, das Auftreten zu erkennen und zu verhindern.
    erfüllt
  5. 5
    Kenntnis des Anscheins und darauf beruhendes Vertrauen bei Geschäftsabschluss
    Der Lieferant kennt die bisherigen Vorgänge und schließt gerade im Vertrauen darauf das nächste Geschäft ab.
    erfüllt
  6. 6
    Berechtigte Annahme von Kenntnis und Billigung des Vertretenen
    Die fortlaufenden Zahlungen ohne erkennbare Einwände lassen den Lieferanten berechtigt auf Kenntnis und Billigung des Arbeitgebers schließen.
    erfüllt
BFall B

Die Büroangestellte Lea bestellt seit sechs Monaten jede Woche im Namen ihres Arbeitgebers bei demselben Lieferanten Büromaterial, obwohl sie dafür keine Vollmacht hat. Der Arbeitgeber weiß von den Bestellungen, könnte sie jederzeit unterbinden und lässt Lea dennoch weiterbestellen, ohne sich ihr oder dem Lieferanten gegenüber dazu zu äußern. Die Rechnungen werden automatisch vom Firmenkonto bezahlt; der Lieferant erhält weder einen Hinweis auf die fehlende Vollmacht noch auf Einwände des Arbeitgebers. Weil der Lieferant diese regelmäßigen Bestellungen und Zahlungen kennt und deshalb von einer Zustimmung des Arbeitgebers ausgeht, nimmt er Leas nächste Bestellung an.

Trifft „Anscheinsvollmacht“ hier zu?

„Anscheinsvollmacht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unkenntnis des Vertretenen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertreterauftreten ohne Vollmacht
    Lea tritt ohne erteilte Vollmacht im Namen ihres Arbeitgebers auf.
    erfüllt
  2. 2
    Hinreichend verfestigter Anschein einer Bevollmächtigung
    Das wiederholte Auftreten über sechs Monate begründet einen verfestigten Vollmachtsanschein.
    erfüllt
  3. 3
    Unkenntnis des Vertretenen
    Der Arbeitgeber kennt die Bestellungen und duldet sie, sodass stattdessen eine Duldungsvollmacht vorliegt.
    fehlt
  4. 4
    Erkennbarkeit und Verhinderbarkeit bei pflichtgemäßer Sorgfalt
    Das Auftreten ist für den Arbeitgeber erkennbar und kann von ihm verhindert werden.
    erfüllt
  5. 5
    Kenntnis des Anscheins und darauf beruhendes Vertrauen bei Geschäftsabschluss
    Die bekannten Bestellungen und Zahlungen sind der Grund für den weiteren Geschäftsabschluss.
    erfüllt
  6. 6
    Berechtigte Annahme von Kenntnis und Billigung des Vertretenen
    Der Lieferant darf angesichts der fortlaufenden Zahlungen und fehlenden Einwände von Kenntnis und Billigung des Arbeitgebers ausgehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch wissentlich geduldetes Vertreterhandeln wird als Anscheinsvollmacht eingeordnet.

RichtigBei der Anscheinsvollmacht kennt der Vertretene das Auftreten gerade nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin objektiver Vollmachtsanschein wird für ausreichend gehalten, obwohl der Geschäftsgegner ihn bei Geschäftsabschluss nicht kannte.

RichtigDer Geschäftsgegner muss den Anschein kennen und bei Geschäftsabschluss gerade darauf vertrauen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.