Definitionen
Anstandsschenkung
§ 534 BGB · ZivilrechtEine Anstandsschenkung ist eine Schenkung, deren Unterlassung nach den Anschauungen sozial Gleichgestellter als Verletzung des Anstands empfunden würde. Maßgeblich sind Anlass und Wert der Zuwendung sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten. Solche Schenkungen sind wie Schenkungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht gemäß § 534 BGB von der Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) und vom Widerruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB) ausgenommen.
Auch bei üblichen Anlässen muss der Geschenkwert zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen passen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In Annas Freundeskreis sind zum Geburtstag Blumen für etwa 20 Euro üblich; ein fehlendes Geschenk wird als unhöflich empfunden. Anna und Bea verdienen jeweils 2.500 Euro netto monatlich und leben in vergleichbaren Verhältnissen. Anna übergibt Bea zum Geburtstag einen Blumenstrauß für 20 Euro, den Bea ohne jede Gegenleistung als Geschenk annimmt.
Trifft „Anstandsschenkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchenkungAnna und Bea sind sich über die unentgeltliche Zuwendung des Blumenstraußes einig.
- 2erfülltSozial gebotene Zuwendung nach Anlass, Wert und VerhältnissenDer Blumenstrauß entspricht nach Anlass und Wert den Anstandserwartungen im maßgeblichen sozialen Umfeld.
In Annas Freundeskreis sind zum Geburtstag Blumen für etwa 20 Euro üblich; ein fehlendes Geschenk wird als unhöflich empfunden. Anna und Bea verdienen jeweils 2.500 Euro netto monatlich und leben in vergleichbaren Verhältnissen. 1Anna übergibt Bea zum Geburtstag eine goldene Uhr für 15.000 Euro, die Bea ohne jede Gegenleistung als Geschenk annimmt.
Trifft „Anstandsschenkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchenkungAnna und Bea sind sich über die unentgeltliche Zuwendung der Uhr einig.
- 2fehltSozial gebotene Zuwendung nach Anlass, Wert und VerhältnissenDie teure Uhr überschreitet deutlich das nach den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen gebotene Geburtstagsgeschenk.
Typische Fehler
FehlerAnstands- und Pflichtschenkungen werden gleichgesetzt.
RichtigAnstandsschenkungen beruhen auf gesellschaftlichen Anstandserwartungen, Pflichtschenkungen dagegen auf einer sittlichen Pflicht.
FehlerEine Anstandsschenkung wird trotz ihrer Einordnung wegen späterer Verarmung oder groben Undanks zurückverlangt.
Richtig§ 534 BGB schließt bei Anstandsschenkungen die Rückforderung nach § 528 BGB und den Widerruf nach § 530 BGB aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema