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326 Definitionen

Anrechnung auf den Pflichtteil

§ 2315 BGB · Zivilrecht

Die Anrechnung gemäß § 2315 BGB bezeichnet die Verpflichtung des Pflichtteilsberechtigten, eine zu Lebzeiten des Erblassers empfangene Zuwendung auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen zu lassen, sofern der Erblasser bei der Zuwendung die Anrechnung angeordnet hat; der Wert der Zuwendung wird dabei dem Nachlass hinzugerechnet und sodann vom errechneten Pflichtteil abgezogen.

Merksatz

Entscheidend ist die Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung, nicht allein deren Empfang.

Wann muss die Anrechnung feststehen?Die Bestimmung muss bei der Zuwendung bereits vorliegen. Erst beim Erbfall wird der verbleibende Pflichtteilsanspruch berechnet.
  1. Bei der Zuwendung
    Anrechnungsbestimmung
    Die Anrechnung muss spätestens jetzt festgelegt sein.
  2. Beim Erbfall
    Pflichtteilsberechnung
    Der Zuwendungswert erhöht die Berechnungsgrundlage und wird danach vom errechneten Pflichtteil abgezogen.
  1. Anrechnungsbestimmung Die Anrechnung muss spätestens jetzt festgelegt sein.
  2. Pflichtteilsberechnung Der Zuwendungswert erhöht die Berechnungsgrundlage und wird danach vom errechneten Pflichtteil abgezogen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der verwitwete Karl hat nur ein Kind, seine Tochter Lea, und setzt seinen Freund Paul im Testament zum Alleinerben ein. 2Er schenkt Lea 20.000 Euro und 3erklärt ihr dabei schriftlich, dass der Betrag später von ihrem Pflichtteil abgezogen werden soll. Bei seinem Tod beträgt sein Vermögen nach Abzug aller Schulden 100.000 Euro.

Trifft „Anrechnung auf den Pflichtteil“ hier zu?

„Anrechnung auf den Pflichtteil“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtteilsberechtigung des Empfängers
    Lea ist als Tochter durch die Alleinerbeneinsetzung Pauls von der Erbfolge ausgeschlossen und deshalb pflichtteilsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Lebzeitige Zuwendung durch den Erblasser
    Lea erhält das Geld durch eine Schenkung ihres noch lebenden Vaters.
    erfüllt
  3. 3
    Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung
    Karl legt den späteren Abzug bereits bei der Schenkung gegenüber Lea fest.
    erfüllt
BFall B

1Der verwitwete Karl hat nur ein Kind, seine Tochter Lea, und setzt seinen Freund Paul im Testament zum Alleinerben ein. 2Er schenkt Lea 20.000 Euro, ohne dabei oder zuvor einen späteren Abzug von ihrem Pflichtteil festzulegen. Bei seinem Tod beträgt sein Vermögen nach Abzug aller Schulden 100.000 Euro.

Trifft „Anrechnung auf den Pflichtteil“ hier zu?

„Anrechnung auf den Pflichtteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Pflichtteilsberechtigung des Empfängers
    Lea ist als Tochter durch die Alleinerbeneinsetzung Pauls von der Erbfolge ausgeschlossen und deshalb pflichtteilsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Lebzeitige Zuwendung durch den Erblasser
    Lea erhält das Geld durch eine Schenkung ihres noch lebenden Vaters.
    erfüllt
  3. 3
    Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung
    Karl hat bis zur Schenkung keine Bestimmung über einen späteren Abzug getroffen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Zuwendungswert wird vom Nachlass abgezogen und erst danach die Pflichtteilsquote angewendet.

RichtigDer Zuwendungswert erhöht zunächst die Berechnungsgrundlage und wird anschließend vollständig vom errechneten Pflichtteil abgezogen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine erstmals im Testament angeordnete Anrechnung einer früheren Zuwendung wird als ausreichend behandelt.

RichtigDie Bestimmung muss spätestens bei der Zuwendung vorliegen; eine spätere einseitige Anordnung genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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