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Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) ist ein Beweiserleichterungsinstrument, bei dem auf der Grundlage feststehender Ausgangstatsachen aus einem typischen Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung auf das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandsmerkmals (z.B. Kausalität oder Verschulden) geschlossen wird. Beweismaß und Beweislast bleiben unverändert. Der Gegner kann den Anscheinsbeweis erschüttern, indem er konkrete Tatsachen beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt.

Merksatz

Der Erfahrungsschluss erleichtert die Beweisführung, ersetzt aber keine gesicherten Ausgangstatsachen.

Anscheinsbeweis oder gesetzliche Vermutung?Der Anscheinsbeweis beruht auf Erfahrungssätzen, die gesetzliche Vermutung auf einer gesetzlichen Anordnung.
Anscheinsbeweis
Widerlegliche gesetzliche Vermutung
Grundlage
Erfahrungsschluss aus einem typischen Geschehensablauf.
Gesetzliche Anordnung einer Vermutung.
Beweislast
Bleibt unverändert.
Wird für die vermutete Tatsache grundsätzlich zulasten des Gegners verschoben.
Entkräftung
Bewiesene Tatsachen für die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Ablaufs genügen.
Grundsätzlich ist der Beweis des Gegenteils erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna wirft Ben vor, ihr Auto durch unachtsames Fahren beschädigt zu haben. Ein Video zeigt, dass Anna seit einer halben Minute vor einer roten Ampel steht und Ben mit seinem Auto von hinten auf ihres fährt. Ben nennt keine konkreten Umstände für eine andere Unfallursache.

Trifft „Anscheinsbeweis“ hier zu?

„Anscheinsbeweis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feststehende Ausgangstatsachen
    Das Video belegt den Stillstand von Annas Auto und das anschließende Auffahren.
    erfüllt
  2. 2
    Typischer Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung
    Das Auffahren auf ein schon länger stehendes Auto spricht nach der Lebenserfahrung für ein Verschulden des auffahrenden Fahrers.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Erschütterung durch bewiesene konkrete Tatsachen
    Es fehlen konkrete Anhaltspunkte für die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Ablaufs.
    erfüllt
BFall B

Anna wirft Ben vor, ihr Auto durch unachtsames Fahren beschädigt zu haben. Ein Video zeigt, dass Anna seit einer halben Minute vor einer roten Ampel steht und Ben mit seinem Auto von hinten auf ihres fährt. Eine Zeugin bestätigt, dass Ben unmittelbar vor dem Aufprall plötzlich in seinem Sitz zusammensackte. Ein medizinisches Gutachten weist bei Ben eine bis dahin nicht erkennbare Herzrhythmusstörung nach, die plötzliche Bewusstlosigkeit auslösen kann.

Trifft „Anscheinsbeweis“ hier zu?

„Anscheinsbeweis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Erschütterung durch bewiesene konkrete Tatsachen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Feststehende Ausgangstatsachen
    Das Video belegt den Stillstand von Annas Auto und das anschließende Auffahren.
    erfüllt
  2. 2
    Typischer Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung
    Das Auffahren auf ein schon länger stehendes Auto bildet zunächst die typische Grundlage für den Schluss auf ein Fahrerverschulden.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Erschütterung durch bewiesene konkrete Tatsachen
    Zeugenaussage und Gutachten begründen die ernsthafte Möglichkeit einer unvorhersehbaren Bewusstlosigkeit statt eines schuldhaften Fahrfehlers.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Anscheinsbeweis wird als Umkehr der Beweislast behandelt.

RichtigDie Beweislast bleibt unverändert; erleichtert wird die Beweisführung durch den Erfahrungsschluss.

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon eine bloß behauptete andere Erklärung wird als ausreichende Erschütterung angesehen.

RichtigErforderlich sind bewiesene konkrete Tatsachen, die eine ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Ablaufs begründen.

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