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Anrechnung auf Schadensersatz

§ 340 II BGB · Zivilrecht

Ist eine Vertragsstrafe für die Nichterfüllung vereinbart, hat der Schuldner sie verwirkt und steht dem Gläubiger wegen der Nichterfüllung ein Schadensersatzanspruch zu, kann der Gläubiger die Strafe als Mindestbetrag seines Schadens verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet; nur ein darüber hinausgehender Schaden kann zusätzlich verlangt werden.

Merksatz

Beim Schadensersatz ist die verwirkte Vertragsstrafe Untergrenze, nicht zusätzlicher Ersatzposten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Bäckerei kauft einen Ofen und handelt mit dem Hersteller eine Strafe von 500 Euro für die endgültige Nichtlieferung aus, die ausdrücklich nur nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten zusätzlichen Lieferfrist von sieben Tagen anfallen soll. Der Hersteller könnte liefern, bevorzugt aber andere Kunden und teilt der Bäckerei am vereinbarten Liefertag mit, dass er den Ofen keinesfalls liefern werde. 2Die Bäckerei setzt ihm schriftlich eine zusätzliche Lieferfrist von sieben Tagen, die ohne Lieferung verstreicht. 3Danach kauft sie denselben Ofen anderswo für 800 Euro mehr.

Trifft „Anrechnung auf Schadensersatz“ hier zu?

„Anrechnung auf Schadensersatz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragsstrafe für Nichterfüllung vereinbart
    Die individuell ausgehandelte Strafe sichert die Lieferung gegen endgültige Nichterfüllung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Vertragsstrafe durch den Schuldner verwirkt
    Mit dem erfolglosen Fristablauf ist auch die zusätzlich vereinbarte Voraussetzung der Strafe erfüllt.
    erfüllt
  3. 3
    Schadensersatzanspruch des Gläubigers wegen Nichterfüllung
    Wegen der schuldhaften Nichtlieferung sind die Mehrkosten von 800 Euro ersatzfähig.
    erfüllt
BFall B

1Eine Bäckerei kauft einen Ofen und handelt mit dem Hersteller eine Strafe von 500 Euro für die endgültige Nichtlieferung aus, die ausdrücklich nur nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten zusätzlichen Lieferfrist von sieben Tagen anfallen soll. Der Hersteller könnte liefern, bevorzugt aber andere Kunden und teilt der Bäckerei am vereinbarten Liefertag mit, dass er den Ofen keinesfalls liefern werde. Die Bäckerei setzt dem Hersteller keine zusätzliche Lieferfrist. 3Sie kauft denselben Ofen sofort anderswo für 800 Euro mehr.

Trifft „Anrechnung auf Schadensersatz“ hier zu?

„Anrechnung auf Schadensersatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vertragsstrafe durch den Schuldner verwirkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragsstrafe für Nichterfüllung vereinbart
    Die individuell ausgehandelte Strafe sichert die Lieferung gegen endgültige Nichterfüllung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Vertragsstrafe durch den Schuldner verwirkt
    Die für die Strafe ausdrücklich vereinbarte schriftliche Zusatzfrist wurde nicht gesetzt.
    fehlt
  3. 3
    Schadensersatzanspruch des Gläubigers wegen Nichterfüllung
    Wegen der endgültigen Lieferverweigerung sind die Mehrkosten auch ohne zusätzliche Frist ersatzfähig.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Vertragsstrafe wird zum gesamten ersatzfähigen Schaden addiert.

RichtigDie Vertragsstrafe wird angerechnet; zusätzlich ersatzfähig ist nur der Schaden, der ihren Betrag übersteigt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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