Definitionen
Anrechnung auf Schadensersatz
§ 340 II BGB · ZivilrechtIst eine Vertragsstrafe für die Nichterfüllung vereinbart, hat der Schuldner sie verwirkt und steht dem Gläubiger wegen der Nichterfüllung ein Schadensersatzanspruch zu, kann der Gläubiger die Strafe als Mindestbetrag seines Schadens verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet; nur ein darüber hinausgehender Schaden kann zusätzlich verlangt werden.
Beim Schadensersatz ist die verwirkte Vertragsstrafe Untergrenze, nicht zusätzlicher Ersatzposten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Bäckerei kauft einen Ofen und handelt mit dem Hersteller eine Strafe von 500 Euro für die endgültige Nichtlieferung aus, die ausdrücklich nur nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten zusätzlichen Lieferfrist von sieben Tagen anfallen soll. Der Hersteller könnte liefern, bevorzugt aber andere Kunden und teilt der Bäckerei am vereinbarten Liefertag mit, dass er den Ofen keinesfalls liefern werde. 2Die Bäckerei setzt ihm schriftlich eine zusätzliche Lieferfrist von sieben Tagen, die ohne Lieferung verstreicht. 3Danach kauft sie denselben Ofen anderswo für 800 Euro mehr.
Trifft „Anrechnung auf Schadensersatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragsstrafe für Nichterfüllung vereinbartDie individuell ausgehandelte Strafe sichert die Lieferung gegen endgültige Nichterfüllung ab.
- 2erfülltVertragsstrafe durch den Schuldner verwirktMit dem erfolglosen Fristablauf ist auch die zusätzlich vereinbarte Voraussetzung der Strafe erfüllt.
- 3erfülltSchadensersatzanspruch des Gläubigers wegen NichterfüllungWegen der schuldhaften Nichtlieferung sind die Mehrkosten von 800 Euro ersatzfähig.
1Eine Bäckerei kauft einen Ofen und handelt mit dem Hersteller eine Strafe von 500 Euro für die endgültige Nichtlieferung aus, die ausdrücklich nur nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten zusätzlichen Lieferfrist von sieben Tagen anfallen soll. Der Hersteller könnte liefern, bevorzugt aber andere Kunden und teilt der Bäckerei am vereinbarten Liefertag mit, dass er den Ofen keinesfalls liefern werde. Die Bäckerei setzt dem Hersteller keine zusätzliche Lieferfrist. 3Sie kauft denselben Ofen sofort anderswo für 800 Euro mehr.
Trifft „Anrechnung auf Schadensersatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragsstrafe für Nichterfüllung vereinbartDie individuell ausgehandelte Strafe sichert die Lieferung gegen endgültige Nichterfüllung ab.
- 2fehltVertragsstrafe durch den Schuldner verwirktDie für die Strafe ausdrücklich vereinbarte schriftliche Zusatzfrist wurde nicht gesetzt.
- 3erfülltSchadensersatzanspruch des Gläubigers wegen NichterfüllungWegen der endgültigen Lieferverweigerung sind die Mehrkosten auch ohne zusätzliche Frist ersatzfähig.
Typische Fehler
FehlerDie Vertragsstrafe wird zum gesamten ersatzfähigen Schaden addiert.
RichtigDie Vertragsstrafe wird angerechnet; zusätzlich ersatzfähig ist nur der Schaden, der ihren Betrag übersteigt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema