Definitionen
Allgemeine Gesetze
Art. 5 II GG · Öffentliches RechtAllgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sind Gesetze, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines Rechtsguts dienen, das in der Rechtsordnung unabhängig von bestimmten Meinungen geschützt ist.
Der Schutz eines Rechtsguts allein genügt nicht, wenn ein Gesetz bestimmte Meinungen als solche bekämpft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Strafgesetz bestraft die unerlaubte, absichtliche Beschädigung fremder Sachen, 1egal welche Meinung dabei geäußert wird. 2Es schützt fremdes Eigentum auch dann, wenn die Beschädigung keine Botschaft enthält. Lea sprüht ohne Erlaubnis eine politische Parole auf eine fremde Hauswand.
Trifft „Allgemeine Gesetze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine Ausrichtung gegen eine bestimmte Meinung als solcheDie Vorschrift knüpft an die Beschädigung an und wählt keine bestimmte Meinung aus.
- 2erfülltSchutz eines meinungsunabhängig geschützten RechtsgutsDas Eigentum wird unabhängig davon geschützt, ob und welche Meinung jemand äußert.
2Ein neues Strafgesetz soll das Eigentum an Hauswänden schützen, das schon durch andere Regeln unabhängig von jeder Botschaft gegen Beschädigungen geschützt ist. Es bestraft ausschließlich das unerlaubte Aufsprühen regierungskritischer Parolen auf fremde Hauswände. Andere Parolen erfasst es nicht. Lea sprüht ohne Erlaubnis eine Parole gegen die Bundesregierung auf eine fremde Hauswand.
Trifft „Allgemeine Gesetze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKeine Ausrichtung gegen eine bestimmte Meinung als solcheDie Vorschrift greift gezielt regierungskritische Meinungen heraus.
- 2erfülltSchutz eines meinungsunabhängig geschützten RechtsgutsDie Vorschrift dient dem Eigentumsschutz, und Eigentum ist unabhängig von bestimmten Meinungen geschützt.
Typische Fehler
FehlerEin Gesetz wird schon deshalb als allgemein eingeordnet, weil es für alle Personen gilt.
RichtigEntscheidend sind die fehlende Ausrichtung gegen bestimmte Meinungen und der Schutz eines unabhängig davon geschützten Rechtsguts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata