Definitionen
Allgemeinheit der Wahl
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG · Öffentliches RechtDer Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger ohne Ansehung persönlicher Eigenschaften oder gesellschaftlicher Stellung aktiv und passiv wahlberechtigt sind; Differenzierungen beim Wahlrecht sind nur aus zwingenden, in der Verfassung selbst angelegten Gründen zulässig.
Die Allgemeinheit schützt den Zugang zur Wahl, sowohl zur Stimmabgabe als auch zur Kandidatur.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein neues Gesetz zur Bundestagswahl 1erlaubt allen deutschen Staatsbürgern ab 18 Jahren die Stimmabgabe, unabhängig von Schulabschluss, Beruf oder Einkommen. 2Für die Kandidatur gelten dieselben Voraussetzungen.
Trifft „Allgemeinheit der Wahl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeines aktives WahlrechtAbgesehen von der verfassungsrechtlich vorgesehenen Altersgrenze bestehen keine persönlichen oder sozialen Zugangshürden zur Stimmabgabe.
- 2erfülltAllgemeines passives WahlrechtAuch die Kandidatur steht allen volljährigen deutschen Staatsbürgern unabhängig von Bildung, Beruf und Einkommen offen.
Ein neues Gesetz zur Bundestagswahl 1erlaubt allen deutschen Staatsbürgern ab 18 Jahren die Stimmabgabe, unabhängig von Schulabschluss, Beruf oder Einkommen. Als Kandidaten dürfen aber nur deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren mit Abitur antreten.
Trifft „Allgemeinheit der Wahl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeines aktives WahlrechtDie Stimmabgabe steht allen deutschen Staatsbürgern offen, die das verfassungsrechtlich vorgesehene Mindestalter erreicht haben.
- 2fehltAllgemeines passives WahlrechtDer Ausschluss von Personen ohne Abitur lässt sich nicht durch zwingende verfassungsrechtliche Gründe rechtfertigen.
Ein neues Gesetz zur Bundestagswahl erlaubt allen deutschen Staatsbürgern ab 18 Jahren zu wählen und zu kandidieren. Die Stimme von Personen mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro wird doppelt gezählt, jede andere Stimme einfach.
Trifft „Allgemeinheit der Wahl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemeines aktives WahlrechtDer Zugang zur Stimmabgabe bleibt allgemein; die einkommensabhängige Stimmengewichtung verletzt stattdessen die Wahlgleichheit.
- 2erfülltAllgemeines passives WahlrechtDie Kandidatur steht allen volljährigen deutschen Staatsbürgern ohne zusätzliche persönliche oder soziale Zugangshürden offen.
Typische Fehler
FehlerJede Beschränkung des Kreises der Wahlberechtigten wird als Verstoß gegen die Allgemeinheit der Wahl behandelt.
RichtigVerfassungsrechtlich zwingende Beschränkungen bleiben zulässig, etwa das im Grundgesetz vorgesehene Mindestwahlalter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata