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326 Definitionen

Allgemein zugängliche Quelle

Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG · Öffentliches Recht

Eine allgemein zugängliche Quelle ist eine Informationsquelle, die technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen. Allgemeine Zugangsbedingungen wie ein Entgelt oder eine für jedermann mögliche Registrierung schließen dies nicht aus.

Merksatz

Eine Informationsquelle kann trotz Bezahlschranke für die Allgemeinheit zugänglich sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Nachrichtenportal 2bietet seine Artikel allen Interessierten gegen ein Monatsentgelt an. Nach der Zahlung 1lassen sich die vollständigen Texte auf der Internetseite lesen.

Trifft „Allgemein zugängliche Quelle“ hier zu?

„Allgemein zugängliche Quelle“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Technische Eignung zur Informationsvermittlung
    Die Internetseite ermöglicht es, die Informationen der Artikel aufzunehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung für einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis
    Das Angebot richtet sich an einen offenen Nutzerkreis; das Entgelt ändert daran nichts.
    erfüllt
BFall B

Eine Forscherin speichert ihren unveröffentlichten Bericht in einer passwortgeschützten Datei. Sie schickt das Passwort ausschließlich zwei von ihr persönlich ausgewählten Kollegen, 1die den Bericht damit auf ihrem Computer lesen können.

Trifft „Allgemein zugängliche Quelle“ hier zu?

„Allgemein zugängliche Quelle“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung für einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Technische Eignung zur Informationsvermittlung
    Die Datei ermöglicht es den Empfängern, die Informationen des Berichts aufzunehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung für einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis
    Der Bericht ist ausschließlich für zwei persönlich ausgewählte Kollegen bestimmt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie bloße technische Zugriffsmöglichkeit wird bereits als allgemeine Zugänglichkeit behandelt.

RichtigZusätzlich muss die Quelle zur Information eines individuell nicht bestimmbaren Personenkreises bestimmt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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