Definitionen
Aberratio ictus
§ 16 Abs. 1 StGB · StrafrechtEine aberratio ictus liegt vor, wenn ein Täter vorsätzlich ein konkret bestimmtes Tatobjekt angreift, der Angriff aber fehlgeht und statt dieses Objekts ein anderes Tatobjekt trifft. Der auf das anvisierte Objekt konkretisierte Vorsatz erstreckt sich nach herrschender Meinung auch bei tatbestandlich gleichwertigen Objekten nicht auf das tatsächlich getroffene Objekt. Ohne eigenständigen Vorsatz bezüglich des getroffenen Objekts kommen ein strafbarer Versuch am anvisierten Objekt und, sofern die fahrlässige Begehung strafbar ist und ihre Voraussetzungen vorliegen, eine fahrlässige Vollendung am getroffenen Objekt in Tateinheit in Betracht.
Beim Fehlgehen erfasst der konkretisierte Vorsatz das tatsächlich getroffene Objekt nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom will Anna töten und richtet seine Pistole auf Anna, die vor ihm steht. Beim Schuss verreißt er die Waffe; die Kugel verfehlt Anna und trifft die neben ihr stehende Bea, die daran stirbt. Dass Bea getroffen werden könnte, hatte Tom nicht bedacht, obwohl sie für ihn sichtbar neben Anna stand.
Trifft „Aberratio ictus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzlicher AngriffTom handelt mit Tötungsabsicht.
- 2erfülltKonkret bestimmtes ZielobjektSein Angriff richtet sich auf die konkret vor ihm stehende Anna.
- 3erfülltFehlgehen auf ein anderes TatobjektDurch das Verreißen trifft der Schuss Bea statt der anvisierten Anna.
Tom will Anna töten und hält die vor ihm stehende Bea für Anna. Er richtet seine Pistole auf Bea, um die vor ihm stehende Person zu töten. Die Kugel trifft genau die anvisierte Bea, die daran stirbt.
Trifft „Aberratio ictus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzlicher AngriffTom will die Person töten, auf die er seine Waffe richtet.
- 2erfülltKonkret bestimmtes ZielobjektDer Angriff ist auf die körperlich anwesende Bea konkretisiert.
- 3fehltFehlgehen auf ein anderes TatobjektTom trifft das konkret anvisierte Objekt und irrt lediglich über dessen Identität.
Typische Fehler
FehlerBei tatbestandlich gleichwertigen Objekten wird der konkretisierte Vorsatz auf das tatsächlich getroffene Objekt übertragen.
RichtigNach herrschender Meinung erfasst der auf das anvisierte Objekt konkretisierte Vorsatz auch ein gleichwertiges anderes Objekt nicht.
FehlerAus dem Treffer am anderen Objekt wird ohne weitere Prüfung eine fahrlässige Strafbarkeit abgeleitet.
RichtigDie fahrlässige Begehung muss strafbar sein und sämtliche Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsdelikts müssen vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata