Definitionen
Abbruch von Vertragsverhandlungen
§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDer Abbruch von Vertragsverhandlungen ist grundsätzlich zulässig; er begründet jedoch eine Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB), wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie beim Verhandlungspartner ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Abschluss des Vertrages erweckt hat und dieser im Vertrauen darauf Aufwendungen getätigt hat.
Geschützt wird berechtigtes Abschlussvertrauen, nicht schon die Hoffnung auf einen Vertrag.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Maschinenhändler kündigt einer Bäckerei an, ihr am Freitag ein verbindliches Angebot für eine bestimmte gebrauchte Maschine zu den bereits vollständig besprochenen Bedingungen zu schicken. 1Er versichert, das Geschäft komme sicher zustande, und bittet sie, schon jetzt einen passenden Unterbau anfertigen zu lassen. 2Im Vertrauen darauf bezahlt die Bäckerei 800 Euro für einen Unterbau, den sie nur für diese Maschine verwenden kann. 3Am Donnerstag sagt der Händler das Geschäft ab, weil er plötzlich keine Lust mehr auf den Verkauf hat.
Trifft „Abbruch von Vertragsverhandlungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErwecktes schutzwürdiges Vertrauen auf den VertragsschlussDie feste Zusicherung und die Aufforderung zur Vorbereitung begründen berechtigtes Vertrauen auf den Abschluss.
- 2erfülltAufwendungen im Vertrauen auf den VertragsschlussDie Bäckerei gibt wegen des erwarteten Vertragsschlusses Geld für den Unterbau aus.
- 3erfülltVerhandlungsabbruch ohne triftigen GrundBloße Unlust ist nach der gezielten Begründung des Abschlussvertrauens kein triftiger Grund.
Ein Maschinenhändler kündigt einer Bäckerei an, ihr am Freitag ein verbindliches Angebot für eine bestimmte gebrauchte Maschine zu den bereits vollständig besprochenen Bedingungen zu schicken. 1Er versichert, das Geschäft komme sicher zustande, und bittet sie, schon jetzt einen passenden Unterbau anfertigen zu lassen. 2Im Vertrauen darauf bezahlt die Bäckerei 800 Euro für einen Unterbau, den sie nur für diese Maschine verwenden kann. Am Donnerstag zerstört ein Blitzschlag die Maschine vollständig, worauf der Händler das Geschäft absagt.
Trifft „Abbruch von Vertragsverhandlungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErwecktes schutzwürdiges Vertrauen auf den VertragsschlussDie feste Zusicherung und die Aufforderung zur Vorbereitung begründen berechtigtes Vertrauen auf den Abschluss.
- 2erfülltAufwendungen im Vertrauen auf den VertragsschlussDie Bäckerei gibt wegen des erwarteten Vertragsschlusses Geld für den Unterbau aus.
- 3fehltVerhandlungsabbruch ohne triftigen GrundDie Zerstörung der konkret vorgesehenen Maschine durch einen Blitzschlag ist ein triftiger Grund.
Typische Fehler
FehlerDie Haftung wird schon wegen des begründeten Abschlussvertrauens und der darauf beruhenden Aufwendungen bejaht.
RichtigZusätzlich muss geprüft werden, ob die Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund beendet hat.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema