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326 Definitionen

Abgrenzung Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit

Art. 49, 63 AEUV · Öffentliches Recht

Die Abgrenzung zwischen Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) richtet sich nach dem Schwerpunkt der Maßnahme: Gewährt eine Beteiligung an einer Gesellschaft einen sicheren Einfluss auf deren Entscheidungen und ermöglicht sie die Bestimmung der Unternehmenstätigkeit (Kontrollbeteiligung), ist vorrangig die Niederlassungsfreiheit einschlägig; betrifft die Regelung hingegen Beteiligungen, die lediglich in der Absicht der Kapitalanlage ohne Einflussnahme auf die Unternehmensführung erworben werden (Portfoliobeteiligung), ist die Kapitalverkehrsfreiheit anwendbar.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die Beteiligung Kontrolle über das Unternehmen verschafft oder nur Kapital anlegt.

Kontrolle oder Kapitalanlage?Die Art der Beteiligung entscheidet, welche Grundfreiheit vorrangig zu prüfen ist.
Niederlassungsfreiheit
Kapitalverkehrsfreiheit
Art der Beteiligung
Kontrollbeteiligung
Portfoliobeteiligung
Einfluss
Sicherer Einfluss auf Entscheidungen
Keine Einflussnahme auf die Unternehmensführung
Norm
Art. 49 AEUV
Art. 63 AEUV

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine französische Aktiengesellschaft 1erwirbt 75 Prozent der Anteile an einer deutschen GmbH. Damit 2kann sie in der Gesellschafterversammlung alle wesentlichen Beschlüsse allein fassen und die Geschäftsführung bestimmen.

Trifft „Abgrenzung Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit“ hier zu?

„Abgrenzung Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Gesellschaft
    Die Käuferin ist an einer Gesellschaft beteiligt.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherer Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit
    Die Mehrheit verschafft ihr bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit.
    erfüllt
BFall B

Ein französischer Pensionsfonds 1kauft 0,5 Prozent der Aktien einer großen deutschen Aktiengesellschaft. Er will damit nur Dividenden und Kursgewinne erzielen und hat auf die Unternehmensführung keinen Einfluss.

Trifft „Abgrenzung Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit“ hier zu?

„Abgrenzung Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sicherer Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Gesellschaft
    Der Fonds ist an einer Gesellschaft beteiligt.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherer Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit
    Die kleine Beteiligung dient nur der Kapitalanlage und vermittelt keinen Einfluss auf die Unternehmensführung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJeder grenzüberschreitende Erwerb von Gesellschaftsanteilen wird ohne Weiteres an der Niederlassungsfreiheit gemessen.

RichtigReine Kapitalanlagen ohne Einfluss auf die Unternehmensführung fallen unter die Kapitalverkehrsfreiheit.

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