Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Abgabe

§ 130 BGB · Zivilrecht

Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende den Erklärungsinhalt willentlich in den Rechtsverkehr entlassen hat. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung muss er alles seinerseits Erforderliche getan haben, sodass unter normalen Umständen mit ihrem Zugang beim Empfänger zu rechnen ist.

Merksatz

Eine Erklärung kann schon abgegeben sein, obwohl sie dem Empfänger noch nicht zugegangen ist.

Wie wirkt ein Widerruf nach der Abgabe?Beispiel unter Abwesenden: Nach dem Absenden erreicht der Widerruf den Empfänger noch vor der ursprünglichen Erklärung.
  1. Zeitpunkt 1
    Abgabe der Erklärung
    Der Erklärende verschickt die Erklärung willentlich; ihr Zugang ist im gewöhnlichen Verlauf zu erwarten.
  2. Zeitpunkt 2
    Zugang des Widerrufs
    Der Widerruf erreicht den Empfänger vor der ursprünglichen Erklärung.
  3. Zeitpunkt 3
    Zugang der Erklärung
    Die ursprüngliche Erklärung trifft später ein und wird wegen des früheren Widerrufs nicht wirksam.
  1. Abgabe der Erklärung Der Erklärende verschickt die Erklärung willentlich; ihr Zugang ist im gewöhnlichen Verlauf zu erwarten.
  2. Zugang des Widerrufs Der Widerruf erreicht den Empfänger vor der ursprünglichen Erklärung.
  3. Zugang der Erklärung Die ursprüngliche Erklärung trifft später ein und wird wegen des früheren Widerrufs nicht wirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea bietet Paul in einem unterschriebenen Brief ihr Fahrrad für 100 Euro zum Kauf an. Sie wirft den an Paul richtig adressierten und ausreichend frankierten Brief bewusst in einen Postbriefkasten, damit er Paul zugestellt wird.

Trifft „Abgabe“ hier zu?

„Abgabe“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willentliches Entlassen in den Rechtsverkehr
    Lea übergibt den Brief bewusst der Post, um ihre Erklärung an Paul zu übermitteln.
    erfüllt
  2. 2
    Bei Empfangsbedürftigkeit: Zugang regulär zu erwarten
    Mit dem Einwurf des richtig adressierten und ausreichend frankierten Briefs hat Lea die nötigen Schritte für die gewöhnliche Zustellung unternommen.
    erfüllt
BFall B

Lea bietet Paul in einem unterschriebenen Brief ihr Fahrrad für 100 Euro zum Kauf an. Sie schreibt auf den frankierten Umschlag nur ihre eigene Absenderanschrift und vergisst Pauls Namen und Adresse. 1Sie wirft ihn bewusst in einen Postbriefkasten, damit die Post den Brief zu Paul bringt. Die Post kann keinen Empfänger ermitteln und schickt den Brief an Lea zurück.

Trifft „Abgabe“ hier zu?

„Abgabe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Empfangsbedürftigkeit: Zugang regulär zu erwarten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willentliches Entlassen in den Rechtsverkehr
    Lea übergibt den Brief bewusst der Post, um ihre Erklärung an Paul zu übermitteln.
    erfüllt
  2. 2
    Bei Empfangsbedürftigkeit: Zugang regulär zu erwarten
    Ohne Empfängeranschrift war eine Zustellung an Paul im gewöhnlichen Postlauf nicht zu erwarten.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach der Abgabe wird ein Widerruf der Erklärung für ausgeschlossen gehalten.

RichtigAuch nach der Abgabe kann ein Widerruf das Wirksamwerden verhindern, wenn er den Empfänger vor oder zugleich mit der ursprünglichen Erklärung erreicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon das Unterschreiben eines zum Versand bestimmten Briefs wird als Abgabe angesehen.

RichtigBei einer empfangsbedürftigen schriftlichen Erklärung müssen zusätzlich die nötigen Schritte für einen im gewöhnlichen Verlauf erwartbaren Zugang unternommen sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.