Definitionen
Zurechenbarkeit des Rechtsscheins
(—) · ZivilrechtDie Zurechenbarkeit des Rechtsscheins ist gegeben, wenn der Rechtsschein dem Berechtigten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zuzurechnen ist, weil er ihn selbst gesetzt hat, an seiner Entstehung mitgewirkt hat oder ihn bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte verhindern können und müssen. Sie ist Voraussetzung für den Schutz des gutgläubigen Dritten im Rahmen der Rechtsscheinhaftung.
Der gute Glaube des Dritten ersetzt nicht die Verantwortung des Betroffenen für den Rechtsschein.
- 1RechtsscheintatbestandDas Auftreten erweckt den äußeren Anschein einer Bevollmächtigung.
- 2ZurechenbarkeitDer Betroffene hat den Anschein selbst gesetzt, daran mitgewirkt oder ihn pflichtwidrig nicht verhindert.
- 3Schutzwürdiges VertrauenDer Dritte muss insbesondere gutgläubig sein.
- 1Rechtsscheintatbestand Das Auftreten erweckt den äußeren Anschein einer Bevollmächtigung.
- 2Zurechenbarkeit Der Betroffene hat den Anschein selbst gesetzt, daran mitgewirkt oder ihn pflichtwidrig nicht verhindert.
- 3Schutzwürdiges Vertrauen Der Dritte muss insbesondere gutgläubig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Weber hört zwei Monate lang jede Woche mit, wie ihr Nachbar Lang in ihrem Namen beim selben Händler Gartenpflanzen bestellt. Lang hat keine Erlaubnis, für Weber einzukaufen; 2Weber könnte die Bestellungen durch einen Anruf beim Händler stoppen, unternimmt aber nichts. Der Händler liefert die Pflanzen auf Webers Grundstück und trifft Lang dort regelmäßig bei der Gartenarbeit an. Von der fehlenden Erlaubnis weiß der Händler nichts.
Trifft „Zurechenbarkeit des Rechtsscheins“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehender RechtsscheinDie wiederholten Bestellungen in Webers Namen und die Lieferungen auf ihr Grundstück erwecken den Eindruck einer Bevollmächtigung.
- 2erfülltEigenes Setzen, Mitwirken oder pflichtwidriges NichtverhindernWeber kennt Langs wiederholtes Handeln und lässt es trotz einfacher Verhinderungsmöglichkeit geschehen.
Nach einem überraschenden Unfall liegt Weber zwei Monate lang ununterbrochen bewusstlos im Krankenhaus. 1Erst während dieser Zeit beginnt ihr Nachbar Lang, ohne ihre Erlaubnis jede Woche in ihrem Namen beim selben Händler Gartenpflanzen zu bestellen. Der Händler liefert die Pflanzen auf Webers Grundstück, wo er Lang regelmäßig bei der Gartenarbeit antrifft. Von Webers Unfall weiß der Händler nichts.
Trifft „Zurechenbarkeit des Rechtsscheins“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehender RechtsscheinDie wiederholten Bestellungen und Lieferungen vermitteln dem Händler äußerlich den Eindruck einer Bevollmächtigung.
- 2fehltEigenes Setzen, Mitwirken oder pflichtwidriges NichtverhindernWeber hat den Anschein nicht geschaffen und konnte das erst während ihrer Bewusstlosigkeit beginnende Verhalten weder erkennen noch verhindern.
Typische Fehler
FehlerEine Zurechnung wird nur bei aktivem Handeln des Betroffenen angenommen.
RichtigAuch ein Unterlassen kann genügen, wenn der Betroffene den Rechtsschein verhindern konnte und dazu verpflichtet war.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema