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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 60 VwGO · Öffentliches Recht

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht es, eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist nachträglich als gewahrt zu behandeln. Erforderlich sind die Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist. Grundsätzlich ist außerdem ein fristgerechter Antrag nötig; bei fristgerechter Nachholung kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

Merksatz

Die rechtzeitige Nachholung kann einen Antrag entbehrlich machen.

Ab wann läuft die Antragsfrist?Gezeigt ist die Regelfrist von zwei Wochen. Bei den gesetzlich genannten Begründungsfristen gilt ein Monat; die Jahresgrenze bleibt zusätzlich zu prüfen.
  1. Wegfall des Hindernisses
    Anknüpfungspunkt der Fristberechnung
    Von diesem Ereignis aus wird die Antragsfrist berechnet, nicht vom Ende der versäumten Frist.
  2. Zwei Wochen danach
    Reguläres Ende der Antragsfrist
    Bis zum Fristende sind Antrag und Nachholung nötig; bei fristgerechter Nachholung kann der Antrag entfallen.
  1. Anknüpfungspunkt der Fristberechnung Von diesem Ereignis aus wird die Antragsfrist berechnet, nicht vom Ende der versäumten Frist.
  2. Reguläres Ende der Antragsfrist Bis zum Fristende sind Antrag und Nachholung nötig; bei fristgerechter Nachholung kann der Antrag entfallen.
Regelfrist: zwei Wochen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea erhält einen Widerspruchsbescheid mit richtiger Rechtsbehelfsbelehrung; die Klagefrist endet am 18. Juni 2025, ohne dass sie Klage erhebt. Vom 17. Juni bis zum 20. Juni liegt sie nach einem völlig unerwarteten Kreislaufzusammenbruch im Koma. Am 24. Juni reicht sie beim zuständigen Verwaltungsgericht die Klage sowie eine ärztliche Bescheinigung über das Koma in diesem Zeitraum ein und bittet darum, ihre Klage als rechtzeitig zu behandeln.

Trifft „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ hier zu?

„Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Versäumung einer gesetzlichen Frist
    Die gesetzliche Klagefrist ist ohne Klageerhebung abgelaufen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Verschulden an der Fristversäumung
    Das unvorhersehbare Koma verhindert die rechtzeitige Klageerhebung ohne eigenes Verschulden.
    erfüllt
  3. 3
    Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen
    Die ärztliche Bescheinigung macht das Hindernis und dessen Dauer glaubhaft.
    erfüllt
  4. 4
    Nachholung innerhalb der Antragsfrist
    Die Klage wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende des Komas nachgeholt.
    erfüllt
  5. 5
    Fristgerechter Antrag, soweit erforderlich
    Lea stellt den Antrag innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist.
    erfüllt
BFall B

Lea erhält einen Widerspruchsbescheid mit richtiger Rechtsbehelfsbelehrung; die Klagefrist endet am 18. Juni 2025, ohne dass sie Klage erhebt. Vom 17. Juni bis zum 20. Juni liegt sie nach einem völlig unerwarteten Kreislaufzusammenbruch im Koma. Am 24. Juni legt sie dem zuständigen Verwaltungsgericht eine ärztliche Bescheinigung über das Koma in diesem Zeitraum vor und bittet darum, eine spätere Klage als rechtzeitig zu behandeln, erklärt aber ausdrücklich, mit diesem Schreiben noch keine Klage zu erheben. Die Klage reicht sie erst am 10. Juli ein.

Trifft „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ hier zu?

„Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachholung innerhalb der Antragsfrist

An der Definition geprüft

  1. 1
    Versäumung einer gesetzlichen Frist
    Die gesetzliche Klagefrist ist ohne Klageerhebung abgelaufen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Verschulden an der Fristversäumung
    Das unvorhersehbare Koma verhindert die Einhaltung der ursprünglichen Klagefrist ohne eigenes Verschulden.
    erfüllt
  3. 3
    Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen
    Die ärztliche Bescheinigung macht das Hindernis und dessen Dauer glaubhaft.
    erfüllt
  4. 4
    Nachholung innerhalb der Antragsfrist
    Die Klage hätte bis zum 4. Juli 2025 nachgeholt werden müssen, geht aber erst am 10. Juli ein.
    fehlt
  5. 5
    Fristgerechter Antrag, soweit erforderlich
    Der Antrag wird innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist gestellt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach einem rechtzeitigen Antrag wird die versäumte Handlung nicht mehr innerhalb der Antragsfrist nachgeholt.

RichtigAuch bei rechtzeitigem Antrag muss die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Gewährung wird allein deshalb ausgeschlossen, weil kein Antrag gestellt wurde.

RichtigBei fristgerechter Nachholung kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

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