Definitionen
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
§ 80 Abs. 5 VwGO · Öffentliches RechtDie Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO, durch die das Gericht der Hauptsache auf Antrag des Betroffenen die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage wiederherstellt, die infolge einer behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entfallen ist. Sie erfolgt insbesondere, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig ist oder das Aussetzungsinteresse das Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt. Ist die aufschiebende Wirkung dagegen kraft Gesetzes entfallen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3a VwGO), wird sie nicht wiederhergestellt, sondern angeordnet.
Die Wiederherstellung betrifft den behördlichen Sofortvollzug, nicht den gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung.
Fälle zum Selbstprüfen
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3Die Stadt verbietet Mira, ihre Garage als Werkstatt zu nutzen, und verlangt zugleich, dass sie das Verbot trotz eines Widerspruchs sofort beachtet. 4Eine schriftliche Begründung für die sofortige Durchsetzung fehlt vollständig; eine akute Gefahr besteht nicht. 2Mira legt Widerspruch ein. 1Sie beantragt beim für die Klage zuständigen Gericht, das Verbot bis zur Entscheidung über ihren Widerspruch nicht durchsetzen zu lassen.
Trifft „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag des Betroffenen beim Gericht der HauptsacheMira beantragt als Adressatin des Verbots vorläufigen Rechtsschutz beim Gericht der Hauptsache.
- 2erfülltWiderspruch oder Anfechtungsklage als BezugspunktDer Antrag betrifft die Wirkung ihres Widerspruchs gegen das Nutzungsverbot.
- 3erfülltEntfall durch behördliche SofortvollzugsanordnungDie Stadt hat die sofortige Vollziehung des Nutzungsverbots besonders angeordnet.
- 4erfülltFormelle Rechtswidrigkeit oder überwiegendes AussetzungsinteresseDie Vollziehungsanordnung ist wegen der fehlenden erforderlichen schriftlichen Begründung formell rechtswidrig.
4Die Stadt verlangt von Nora eine Verwaltungsgebühr für einen Antrag, den allein Paul gestellt hat; nach der einschlägigen Gebührensatzung schuldet nur der Antragsteller diese Gebühr. 2Nora legt Widerspruch ein und beantragt bei der Stadt, die Zahlung bis zur Entscheidung darüber nicht durchzusetzen; die Stadt lehnt diesen Antrag ab. Eine besondere Anordnung, trotz des Widerspruchs sofort zu zahlen, hat die Stadt nicht erlassen. 1Nora beantragt beim für die Klage zuständigen Gericht, die Zahlung bis zur Entscheidung über ihren Widerspruch nicht durchsetzen zu lassen.
Trifft „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAntrag des Betroffenen beim Gericht der HauptsacheNora beantragt als Adressatin der Gebührenforderung vorläufigen Rechtsschutz beim Gericht der Hauptsache.
- 2erfülltWiderspruch oder Anfechtungsklage als BezugspunktDer gerichtliche Antrag betrifft die Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Gebührenforderung.
- 3fehltEntfall durch behördliche SofortvollzugsanordnungBei der Gebührenforderung entfällt die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes und nicht durch eine behördliche Vollziehungsanordnung.
- 4erfülltFormelle Rechtswidrigkeit oder überwiegendes AussetzungsinteresseDa allein Paul die Gebühr schuldet, ist Noras Heranziehung offensichtlich rechtswidrig und ihr Aussetzungsinteresse überwiegt.
Typische Fehler
FehlerBei einem gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wird die Wiederherstellung als statthafte Antragsart gewählt.
RichtigIn den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3a VwGO ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.
FehlerDie formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung wird übergangen und unmittelbar eine Interessenabwägung vorgenommen.
RichtigVor der Interessenabwägung ist die formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung zu prüfen; bereits eine erforderliche, aber fehlende schriftliche Begründung kann die Wiederherstellung tragen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema