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Wiederaufleben verdrängter Gesetze

— · Strafrecht

Wird ein Gesetz, das ein anderes Gesetz im Wege der Gesetzeskonkurrenz (Spezialität, Subsidiarität oder Konsumtion) verdrängt hat, im konkreten Fall aus rechtlichen Gründen nicht angewendet und steht dieser Grund der Anwendung des verdrängten Gesetzes nicht entgegen, so lebt das zunächst zurückgetretene Gesetz wieder auf, sofern dessen Strafbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies kommt etwa bei einem strafbefreienden Rücktritt vom Versuch des vorrangigen Delikts in Betracht.

Merksatz

Die Nichtanwendung des vorrangigen Gesetzes bedeutet nicht automatisch Straflosigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will einem Passanten die Geldbörse wegnehmen und für sich behalten. Um ungehindert zugreifen zu können, droht Anton dem Passanten sofortige Faustschläge ins Gesicht an und verlangt, dass er sich auf den Boden legt. Der Passant legt sich aus Angst vor den Schlägen hin. Obwohl Anton die Geldbörse nun ungehindert nehmen könnte, bekommt er Mitleid, gibt seinen Plan endgültig auf und geht ohne Beute weg.

Trifft „Wiederaufleben verdrängter Gesetze“ hier zu?

„Wiederaufleben verdrängter Gesetze“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verdrängung durch Gesetzeskonkurrenz
    Die vollendete Nötigung zum Hinlegen tritt zunächst hinter dem versuchten Raub zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Nichtanwendung des vorrangigen Gesetzes ohne Sperrwirkung
    Anton tritt freiwillig vom unbeendeten Raubversuch zurück; dies beseitigt nicht die Strafbarkeit wegen der bereits vollendeten Nötigung.
    erfüllt
  3. 3
    Strafbarkeitsvoraussetzungen des verdrängten Gesetzes erfüllt
    Anton hat durch die Drohung das Hinlegen erzwungen und damit eine rechtswidrige, schuldhafte Nötigung begangen.
    erfüllt
BFall B

Anton will einem Passanten die Geldbörse wegnehmen und für sich behalten. Um ungehindert zugreifen zu können, droht Anton dem Passanten sofortige Faustschläge ins Gesicht an und verlangt, dass er sich auf den Boden legt. Der Passant legt sich aus Angst vor den Schlägen hin. Anton nimmt die Geldbörse an sich und läuft mit ihr davon.

Trifft „Wiederaufleben verdrängter Gesetze“ hier zu?

„Wiederaufleben verdrängter Gesetze“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nichtanwendung des vorrangigen Gesetzes ohne Sperrwirkung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verdrängung durch Gesetzeskonkurrenz
    Die Nötigung zum Hinlegen wird durch den vollendeten Raub verdrängt.
    erfüllt
  2. 2
    Nichtanwendung des vorrangigen Gesetzes ohne Sperrwirkung
    Der Raub ist vollendet und bleibt strafbar; ein Grund für seine Nichtanwendung fehlt.
    fehlt
  3. 3
    Strafbarkeitsvoraussetzungen des verdrängten Gesetzes erfüllt
    Anton hat durch die Drohung das Hinlegen erzwungen und damit eine rechtswidrige, schuldhafte Nötigung begangen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach dem Wegfall des vorrangigen Delikts wird ohne weitere Prüfung nach dem verdrängten Gesetz bestraft.

RichtigAuch beim Wiederaufleben müssen sämtliche Strafbarkeitsvoraussetzungen des verdrängten Gesetzes geprüft werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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