Definitionen
Willkürformel
Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDie Willkürformel bezeichnet den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes, wonach eine staatliche Maßnahme gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sie sich für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst einleuchtender Grund finden lässt, die Regelung also als schlechthin willkürlich erscheint.
Nicht jede Ungleichbehandlung ist willkürlich; entscheidend ist, ob sie sich sachlich begründen lässt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Stadt regelt die Benutzung ihrer beiden benachbarten, gleich großen und gleich ausgestatteten Säle für private Feiern durch eine Gebührenordnung. 2Eine Stunde kostet in Saal 1 20 Euro und in Saal 2 30 Euro. 3Beide Säle sind gleich gefragt und verursachen bei gleicher Nutzung dieselben Kosten. Der Stadtrat begründet den Preisunterschied allein damit, dass ihm die Nummer 2 nicht gefällt.
Trifft „Willkürformel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Stadt legt als staatlicher Träger die Gebühren für die Nutzung ihrer Säle fest.
- 2erfülltDifferenzierung oder GleichbehandlungDie Stadt verlangt für vergleichbare Nutzungen unterschiedlich hohe Gebühren.
- 3erfülltFehlen eines vernünftigen oder sonst einleuchtenden GrundesBei gleicher Ausstattung, Nachfrage und gleichen Kosten rechtfertigt die bloße Abneigung gegen eine Raumnummer den Gebührenunterschied nicht.
1Eine Stadt regelt die Benutzung ihrer beiden gleich großen Säle für private Feiern durch eine Gebührenordnung. 2Eine Stunde kostet in Saal 1 20 Euro und in Saal 2 30 Euro. Saal 2 hat eine bessere technische Ausstattung, deren Bereitstellung die Stadt pro Stunde zusätzlich 10 Euro kostet. Der Preisunterschied deckt genau diese zusätzlichen Kosten.
Trifft „Willkürformel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Stadt legt als staatlicher Träger die Gebühren für die Nutzung ihrer Säle fest.
- 2erfülltDifferenzierung oder GleichbehandlungDie Stadt verlangt für die Nutzung der beiden Säle unterschiedlich hohe Gebühren.
- 3fehltFehlen eines vernünftigen oder sonst einleuchtenden GrundesDie zusätzlichen Ausstattungskosten erklären den genau entsprechenden Gebührenunterschied sachlich.
Typische Fehler
FehlerEin Verstoß wird nur angenommen, wenn die handelnden Personen bewusst willkürlich vorgehen wollten.
RichtigEntscheidend ist die objektive sachliche Begründbarkeit der Behandlung; eine persönliche Willkürabsicht ist nicht erforderlich.
FehlerDie Willkürformel wird ausschließlich auf Ungleichbehandlungen angewendet.
RichtigAuch die sachlich nicht begründbare Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata