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Wiederbeschaffungswert

§ 249 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte im Zeitpunkt des Schadensereignisses aufwenden muss, um eine gleichwertige Sache in vergleichbarem Zustand auf dem maßgeblichen Markt zu erwerben. Er dient im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB der Bemessung des Schadensersatzes bei der Beschädigung oder dem Verlust einer Sache.

Merksatz

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach den Kosten des Ersatzkaufs, nicht nach einem möglichen Verkaufserlös.

Wiederbeschaffungswert oder Aufwand?Der Wiederbeschaffungswert erfasst den Ersatzkauf. Beim Wiederbeschaffungsaufwand wird davon der Restwert der beschädigten Sache abgezogen.
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungsaufwand
Ausgangspunkt
Erwerbspreis einer gleichwertigen Ersatzsache
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Kein Abzug des Restwerts
Abzug des Restwerts

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einem Unfall wird Claras fünf Jahre altes, deutlich abgenutztes Fahrrad vollständig zerstört. Am Unfalltag werden im örtlichen Gebrauchtfahrradhandel Fahrräder desselben Modells mit gleichem Alter, gleicher Ausstattung und gleichem Erhaltungszustand für 400 Euro angeboten. Clara legt ihrer Berechnung diesen Preis zugrunde.

Trifft „Wiederbeschaffungswert“ hier zu?

„Wiederbeschaffungswert“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erwerbspreis am maßgeblichen Markt
    Die 400 Euro entsprechen dem Erwerbspreis auf dem örtlichen Gebrauchtmarkt.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichwertigkeit und vergleichbarer Zustand
    Die angebotenen Fahrräder entsprechen dem zerstörten Fahrrad in den wertbestimmenden Eigenschaften.
    erfüllt
  3. 3
    Bewertung zum Schadenszeitpunkt
    Der angesetzte Preis stammt vom Tag der Zerstörung.
    erfüllt
BFall B

Bei einem Unfall wird Claras fünf Jahre altes, deutlich abgenutztes Fahrrad vollständig zerstört. Am Unfalltag bietet der örtliche Gebrauchtfahrradhandel Fahrräder desselben Modells mit gleichem Alter und gleicher Ausstattung, aber vollständig aufgearbeitet und ohne Gebrauchsspuren für 700 Euro an. Clara legt ihrer Berechnung diesen Preis zugrunde.

Trifft „Wiederbeschaffungswert“ hier zu?

„Wiederbeschaffungswert“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gleichwertigkeit und vergleichbarer Zustand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erwerbspreis am maßgeblichen Markt
    Die 700 Euro sind ein Erwerbspreis auf dem örtlichen Gebrauchtmarkt.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichwertigkeit und vergleichbarer Zustand
    Die angebotenen Fahrräder sind deutlich besser erhalten als das zerstörte Fahrrad.
    fehlt
  3. 3
    Bewertung zum Schadenszeitpunkt
    Der angesetzte Preis stammt vom Tag der Zerstörung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDen früheren Kaufpreis der beschädigten Sache ohne Weiteres als Wiederbeschaffungswert übernehmen.

RichtigMaßgeblich sind die Erwerbskosten einer gleichwertigen Sache zum Schadenszeitpunkt, nicht die früheren Anschaffungskosten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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