Definitionen
Willkürmaßstab
Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtNach dem Willkürmaßstab des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine staatliche Maßnahme oder Regelung sich bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung als sachlich schlechthin nicht mehr vertretbar erweist, d.h. wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt. Der Maßstab findet Anwendung, soweit dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt und keine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung geboten ist.
Der Willkürmaßstab verlangt keine optimale Lösung, sondern eine sachlich vertretbare.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Landesgesetz soll Unternehmen dazu bringen, Lieferwagenfahrten durch Lastenräder zu ersetzen. Für neu gekaufte Räder gibt es einen Zuschuss nur bei einer geraden letzten Ziffer der Rahmennummer. Die Nummern werden zufällig vergeben; die Räder mit geraden und ungeraden Endziffern sind technisch und preislich gleich und werden für dieselben Lieferaufgaben genutzt. Für die Förderung aller Käufe ist genügend Geld vorhanden, und ihre Bearbeitung wäre gleich aufwendig.
Trifft „Willkürmaßstab“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche Maßnahme oder RegelungDie Förderung wird durch ein staatliches Gesetz geregelt.
- 2erfülltDifferenzierung oder GleichbehandlungVergleichbare Käufe werden abhängig von der Rahmennummer unterschiedlich gefördert.
- 3erfülltSachlich schlechthin nicht mehr vertretbarDie zufällige Endziffer hat keinen Bezug zum Förderzweck und lässt sich auch nicht durch Mittelknappheit oder Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen.
- 4erfülltWeiter Gestaltungsspielraum ohne gebotene strengere PrüfungBei dieser sachbezogenen Wirtschaftsförderung besteht ein weiter gesetzgeberischer Spielraum ohne besondere Gründe für eine strengere Kontrolle.
Ein Landesgesetz soll Unternehmen dazu bringen, Lieferwagenfahrten durch Lastenräder zu ersetzen. Für neu gekaufte Räder gibt es einen Zuschuss, wenn sie mindestens 100 Kilogramm tragen können; bei geringerer Tragfähigkeit gibt es nichts. Die Grenze soll sicherstellen, dass auch schwere Lieferungen mit dem Rad statt mit dem Lieferwagen befördert werden können.
Trifft „Willkürmaßstab“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche Maßnahme oder RegelungDie Förderung wird durch ein staatliches Gesetz geregelt.
- 2erfülltDifferenzierung oder GleichbehandlungKäufe von Lastenrädern werden abhängig von deren Tragfähigkeit unterschiedlich gefördert.
- 3fehltSachlich schlechthin nicht mehr vertretbarDie Tragfähigkeit ist ein sachlich einleuchtendes Kriterium, weil die geförderten Räder Lieferwagen auch bei schweren Lieferungen ersetzen sollen.
- 4erfülltWeiter Gestaltungsspielraum ohne gebotene strengere PrüfungBei dieser sachbezogenen Wirtschaftsförderung besteht ein weiter gesetzgeberischer Spielraum ohne besondere Gründe für eine strengere Kontrolle.
Typische Fehler
FehlerBei jeder Ungleichbehandlung wird lediglich geprüft, ob irgendein sachlicher Grund besteht.
RichtigZunächst ist die erforderliche Kontrolldichte zu bestimmen; ist eine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung geboten, reicht die Willkürkontrolle nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema