Definitionen
Willensmangel
§ 228 StGB · StrafrechtEin Willensmangel liegt vor, wenn die Willensbildung oder -betätigung des Opfers bei der Erklärung seiner Zustimmung zum Eingriff durch einen Irrtum, eine Täuschung, eine Drohung oder eine sonstige unzulässige Einflussnahme beeinträchtigt ist. Er führt nur dann zur Unwirksamkeit der Einwilligung, wenn er rechtlich beachtlich ist. Beachtlich ist jedenfalls ein Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs in das geschützte Rechtsgut, auch wenn er nicht auf einer Täuschung beruht; ob täuschungsbedingte Irrtümer ohne einen solchen Bezug genügen, ist umstritten.
Nicht jede Fehlvorstellung bei der Zustimmung nimmt der Einwilligung ihre rechtfertigende Wirkung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora möchte ein Bild auf dem Arm, das nach drei Tagen wieder verschwindet. Tim bietet ihr an, es mit einer Nadel in die Haut zu stechen, und behauptet, seine Farbe verschwinde nach drei Tagen, obwohl er weiß, dass sie dauerhaft bleibt. 2Nora glaubt ihm und 1erlaubt ihm deshalb das Stechen. Tim sticht das Bild mit dieser Farbe in ihre Haut.
Trifft „Willensmangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErklärung einer Zustimmung zum EingriffNora erklärt ihr Einverständnis mit dem Eingriff in ihre Haut.
- 2erfülltBeeinträchtigung durch Irrtum oder EinflussnahmeIhre Fehlvorstellung betrifft die Dauer der körperlichen Veränderung und ist deshalb rechtsgutsbezogen.
Nora will ein dauerhaftes Bild auf ihrem Arm haben. Tim erklärt ihr wahrheitsgemäß, wie er es in die Haut sticht und welche Schmerzen, Risiken und bleibenden Veränderungen damit verbunden sind. Nora versteht alles und 1erlaubt ihm das Stechen aus eigenem Entschluss, ohne dass jemand Druck auf sie ausübt. Tim führt alles genau wie besprochen aus.
Trifft „Willensmangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErklärung einer Zustimmung zum EingriffNora erklärt ihr Einverständnis mit dem Eingriff in ihre Haut.
- 2fehltBeeinträchtigung durch Irrtum oder EinflussnahmeSie kennt den Eingriff und seine Folgen und entscheidet ohne Druck.
Typische Fehler
FehlerEin beachtlicher Irrtum wird nur angenommen, wenn der Täter das Opfer getäuscht hat.
RichtigAuch eine ohne Täuschung entstandene Fehlvorstellung über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs kann die Einwilligung unwirksam machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema