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Willensmangel

§ 228 StGB · Strafrecht

Ein Willensmangel liegt vor, wenn die Willensbildung oder -betätigung des Opfers bei der Erklärung seiner Zustimmung zum Eingriff durch einen Irrtum, eine Täuschung, eine Drohung oder eine sonstige unzulässige Einflussnahme beeinträchtigt ist. Er führt nur dann zur Unwirksamkeit der Einwilligung, wenn er rechtlich beachtlich ist. Beachtlich ist jedenfalls ein Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs in das geschützte Rechtsgut, auch wenn er nicht auf einer Täuschung beruht; ob täuschungsbedingte Irrtümer ohne einen solchen Bezug genügen, ist umstritten.

Merksatz

Nicht jede Fehlvorstellung bei der Zustimmung nimmt der Einwilligung ihre rechtfertigende Wirkung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora möchte ein Bild auf dem Arm, das nach drei Tagen wieder verschwindet. Tim bietet ihr an, es mit einer Nadel in die Haut zu stechen, und behauptet, seine Farbe verschwinde nach drei Tagen, obwohl er weiß, dass sie dauerhaft bleibt. 2Nora glaubt ihm und 1erlaubt ihm deshalb das Stechen. Tim sticht das Bild mit dieser Farbe in ihre Haut.

Trifft „Willensmangel“ hier zu?

„Willensmangel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung einer Zustimmung zum Eingriff
    Nora erklärt ihr Einverständnis mit dem Eingriff in ihre Haut.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung durch Irrtum oder Einflussnahme
    Ihre Fehlvorstellung betrifft die Dauer der körperlichen Veränderung und ist deshalb rechtsgutsbezogen.
    erfüllt
BFall B

Nora will ein dauerhaftes Bild auf ihrem Arm haben. Tim erklärt ihr wahrheitsgemäß, wie er es in die Haut sticht und welche Schmerzen, Risiken und bleibenden Veränderungen damit verbunden sind. Nora versteht alles und 1erlaubt ihm das Stechen aus eigenem Entschluss, ohne dass jemand Druck auf sie ausübt. Tim führt alles genau wie besprochen aus.

Trifft „Willensmangel“ hier zu?

„Willensmangel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beeinträchtigung durch Irrtum oder Einflussnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erklärung einer Zustimmung zum Eingriff
    Nora erklärt ihr Einverständnis mit dem Eingriff in ihre Haut.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung durch Irrtum oder Einflussnahme
    Sie kennt den Eingriff und seine Folgen und entscheidet ohne Druck.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin beachtlicher Irrtum wird nur angenommen, wenn der Täter das Opfer getäuscht hat.

RichtigAuch eine ohne Täuschung entstandene Fehlvorstellung über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs kann die Einwilligung unwirksam machen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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