Definitionen
Willensherrschaft
§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · StrafrechtWillensherrschaft ist die für die mittelbare Täterschaft kennzeichnende Form der Tatherrschaft, bei der der Hintermann den Tatmittler kraft überlegenen Wissens oder Wollens so in seinen Willen einbindet, dass er das Tatgeschehen als Zentralgestalt beherrscht und der Vordermann lediglich als Werkzeug fungiert.
Entscheidend ist die Beherrschung des Tatgeschehens, nicht bloß ein Wissensvorsprung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna möchte heimlich Bens Auto beschädigen und füllt Säure in eine Flasche mit der Aufschrift „Autoshampoo“. Sie bittet Clara, damit Bens Auto zu reinigen, und behauptet, die Flüssigkeit sei ein mildes Reinigungsmittel. 2Clara glaubt ihr und gießt die Flüssigkeit auf die Motorhaube. Die Säure zerstört den Lack.
Trifft „Willensherrschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinbindung durch einen Wissens- oder WillensvorsprungAnna kennt den Flascheninhalt und nutzt Claras Unwissen, um sie zur Umsetzung ihres Plans zu bewegen.
- 2erfülltZentrale Tatbeherrschung mit dem Tatmittler als WerkzeugAnna steuert die Beschädigung durch Claras Irrtum, während Clara ohne Beschädigungsvorsatz handelt.
1Anna möchte Bens Auto beschädigen und erzählt Clara wahrheitswidrig, Ben habe Claras Fahrrad zerstört. Clara glaubt die Geschichte und entschließt sich deshalb, Annas Bitte zu erfüllen, Säure auf Bens Auto zu gießen. Clara weiß, dass der Lack dadurch zerstört wird und dass Ben damit nicht einverstanden ist. Sie gießt die Säure auf die Motorhaube und zerstört den Lack.
Trifft „Willensherrschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinbindung durch einen Wissens- oder WillensvorsprungAnna kennt die Unwahrheit ihrer Geschichte und bewegt Clara damit zur Umsetzung ihres Plans.
- 2fehltZentrale Tatbeherrschung mit dem Tatmittler als WerkzeugClara kennt die Umstände der Beschädigung; die Täuschung betrifft nur ihren Beweggrund und macht sie nicht zum Werkzeug.
Typische Fehler
FehlerDer Hintermann wird allein deshalb nur als Anstifter eingeordnet, weil ein anderer die Tat ausführt.
RichtigAuch ohne eigene Ausführung kann der Hintermann bei Willensherrschaft als mittelbarer Täter bestraft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata