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Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung

§ 102 Abs. 3 BetrVG · Zivilrecht

Der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung ist eine fristgebundene, schriftlich zu erhebende und mit konkreten Tatsachen zu begründende Erklärung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber, mit der dieser innerhalb einer Woche nach vollständiger Unterrichtung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG aus einem der in § 102 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe der beabsichtigten Kündigung widerspricht. Bei frist- und ordnungsgemäßem Widerspruch kann der Arbeitnehmer nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage verlangen, nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt zu werden (§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG). Auf Antrag des Arbeitgebers ist unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG eine gerichtliche Befreiung von dieser Pflicht möglich.

Merksatz

Allgemeine Bedenken reichen nicht: Der Widerspruch muss sich auf einen gesetzlich vorgesehenen Grund beziehen.

Wann endet die Widerspruchsfrist?Beispiel: vollständige Unterrichtung am 2. März 2026. Der Zugangstag zählt nicht mit; die Erklärung muss spätestens am 9. März 2026 beim Arbeitgeber eingehen.
  1. 02.03.2026
    Vollständige Unterrichtung
    Der Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben zur geplanten ordentlichen Kündigung.
  2. 09.03.2026
    Ende der Wochenfrist
    Die schriftliche und begründete Erklärung muss dem Arbeitgeber spätestens bis 24 Uhr zugehen.
  1. Vollständige Unterrichtung Der Betriebsrat erhält alle erforderlichen Angaben zur geplanten ordentlichen Kündigung.
  2. Ende der Wochenfrist Die schriftliche und begründete Erklärung muss dem Arbeitgeber spätestens bis 24 Uhr zugehen.
Wochenfrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Arbeitgeber will Lea wegen des Wegfalls ihres Arbeitsplatzes unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen. Am Montag, dem 2. März 2026, erhält der Betriebsrat sämtliche Angaben zu Lea, zur geplanten Entlassung, zur Kündigungsfrist und zu den Entlassungsgründen. Im selben Betrieb ist eine gleichwertige Stelle in der Warenannahme frei, für die Lea alle erforderlichen Kenntnisse besitzt. Am Freitag, dem 6. März 2026, übergibt der Vorsitzende nach einem entsprechenden Beschluss des Betriebsrats dem Arbeitgeber ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben, in dem der Betriebsrat die Entlassung wegen dieser freien Stelle ablehnt und Leas Eignung anhand ihrer bisherigen Tätigkeit in der Warenannahme begründet.

Trifft „Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung“ hier zu?

„Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte ordentliche Kündigung
    Die geplante Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist eine ordentliche Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber
    Der Vorsitzende übermittelt dem Arbeitgeber die vom Betriebsrat beschlossene Erklärung.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftform
    Die Erklärung wird in einem vom Vorsitzenden unterschriebenen Schriftstück abgegeben.
    erfüllt
  4. 4
    Begründung mit konkreten Tatsachen
    Der Betriebsrat benennt die freie Stelle und erläutert anhand von Leas bisheriger Tätigkeit ihre Eignung.
    erfüllt
  5. 5
    Zugang innerhalb einer Woche nach vollständiger Unterrichtung
    Nach vollständiger Unterrichtung am 2. März geht die Erklärung vor Fristablauf am 9. März 2026 zu.
    erfüllt
  6. 6
    Bezug auf einen gesetzlichen Widerspruchsgrund
    Die angeführte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit entspricht § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG.
    erfüllt
BFall B

1Der Arbeitgeber will Lea wegen des Wegfalls ihres Arbeitsplatzes unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen. Am Montag, dem 2. März 2026, erhält der Betriebsrat sämtliche Angaben zu Lea, zur geplanten Entlassung, zur Kündigungsfrist und zu den Entlassungsgründen. 6Im selben Betrieb ist eine gleichwertige Stelle in der Warenannahme frei, für die Lea alle erforderlichen Kenntnisse besitzt. Am Dienstag, dem 10. März 2026, 2übergibt der Vorsitzende nach einem entsprechenden Beschluss des Betriebsrats dem Arbeitgeber 3ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben, in dem der Betriebsrat 4die Entlassung wegen dieser freien Stelle ablehnt und Leas Eignung anhand ihrer bisherigen Tätigkeit in der Warenannahme begründet.

Trifft „Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung“ hier zu?

„Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugang innerhalb einer Woche nach vollständiger Unterrichtung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte ordentliche Kündigung
    Die geplante Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist eine ordentliche Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber
    Der Vorsitzende übermittelt dem Arbeitgeber die vom Betriebsrat beschlossene Erklärung.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftform
    Die Erklärung wird in einem vom Vorsitzenden unterschriebenen Schriftstück abgegeben.
    erfüllt
  4. 4
    Begründung mit konkreten Tatsachen
    Der Betriebsrat benennt die freie Stelle und erläutert anhand von Leas bisheriger Tätigkeit ihre Eignung.
    erfüllt
  5. 5
    Zugang innerhalb einer Woche nach vollständiger Unterrichtung
    Die Wochenfrist endet am 9. März 2026; die Übergabe am 10. März ist verspätet.
    fehlt
  6. 6
    Bezug auf einen gesetzlichen Widerspruchsgrund
    Die angeführte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit entspricht § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Widerspruch des Betriebsrats wird als Vetorecht behandelt, das die Kündigung automatisch verhindert.

RichtigDer Arbeitgeber kann trotz des Widerspruchs kündigen und muss dem Arbeitnehmer dann eine Kopie der Stellungnahme übermitteln.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem ordnungsgemäßen Widerspruch allein wird bereits die Weiterbeschäftigungspflicht abgeleitet.

RichtigZusätzlich sind eine Kündigungsschutzklage und ein Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers erforderlich; die Pflicht beginnt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.

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