Definitionen
Widerspruchsfrist
§ 70 VwGO · Öffentliches RechtDie Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; diese Monatsfrist beginnt nur bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung zu laufen, während bei fehlender oder unrichtiger Belehrung grundsätzlich eine Jahresfrist gilt (§ 70 Abs. 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO). Sie ist die Frist, innerhalb derer der Betroffene Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen muss, um dessen formelle Bestandskraft zu verhindern.
Die Bekanntgabe allein setzt die Monatsfrist noch nicht in Gang.
- 6. Juli 2026Bekanntgabe mit BelehrungLara erhält den Bescheid und die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung.
- 6. August 2026Letzter Tag der MonatsfristDie Monatsfrist endet mit Ablauf dieses Tages. Der Eingang in Fall A ist rechtzeitig.
- 7. August 2026Nach FristablaufDer Eingang in Fall B liegt außerhalb der Monatsfrist.
- Bekanntgabe mit Belehrung Lara erhält den Bescheid und die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung.
- Letzter Tag der Monatsfrist Die Monatsfrist endet mit Ablauf dieses Tages. Der Eingang in Fall A ist rechtzeitig.
- Nach Fristablauf Der Eingang in Fall B liegt außerhalb der Monatsfrist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Bauamt lehnt Laras Bauantrag in einem Bundesland ab, das für solche Bescheide ein Widerspruchsverfahren vorsieht. Am 6. Juli 2026 übergibt ein Mitarbeiter des Bauamts Lara den Bescheid persönlich mit einer vollständigen und richtigen Rechtsbehelfsbelehrung. Ihr unterschriebener Widerspruchsbrief geht am 6. August 2026 beim Bauamt ein.
Trifft „Widerspruchsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelfrist: ein Monat nach BekanntgabeFür den bekanntgegebenen Bescheid endet die Monatsfrist mit Ablauf des 6. August 2026.
- 2erfülltBelehrung bestimmt die maßgebliche FristWegen der ordnungsgemäßen Belehrung ist die Monatsfrist maßgeblich.
- 3erfülltEinlegung innerhalb der maßgeblichen FristDer Widerspruch erreicht die Ausgangsbehörde am letzten Tag der Frist.
Das Bauamt lehnt Laras Bauantrag in einem Bundesland ab, das für solche Bescheide ein Widerspruchsverfahren vorsieht. Am 6. Juli 2026 übergibt ein Mitarbeiter des Bauamts Lara den Bescheid persönlich mit einer vollständigen und richtigen Rechtsbehelfsbelehrung. Ihr unterschriebener Widerspruchsbrief geht am 7. August 2026 beim Bauamt ein. Lara hat den Termin in ihrem Kalender übersehen.
Trifft „Widerspruchsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelfrist: ein Monat nach BekanntgabeAuch hier endet die Monatsfrist mit Ablauf des 6. August 2026.
- 2erfülltBelehrung bestimmt die maßgebliche FristDie ordnungsgemäße Belehrung führt zur Anwendung der Monatsfrist.
- 3fehltEinlegung innerhalb der maßgeblichen FristDer Widerspruch geht erst am Tag nach Fristablauf ein; das Übersehen des Termins entschuldigt die Verspätung nicht.
Typische Fehler
FehlerBei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Widerspruch für zeitlich unbegrenzt möglich gehalten.
RichtigBei fehlender oder unrichtiger Belehrung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema