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Widerspruchslösung

(—) · Strafrecht

Nach der Widerspruchslösung des BGH hängt bei bestimmten Beweiserhebungsfehlern das Eingreifen eines Beweisverwertungsverbots für einen verteidigten oder über die Widerspruchsmöglichkeit belehrten Angeklagten von einem rechtzeitigen Widerspruch gegen die Verwertung in der Hauptverhandlung ab. Bei einer unterlassenen Belehrung über das Schweigerecht muss der Widerspruch spätestens bei der Gelegenheit zur Erklärung nach der betreffenden Beweiserhebung gemäß § 257 StPO erhoben werden; unterbleibt er, ist das Beweismittel trotz des Belehrungsfehlers verwertbar. Die Widerspruchslösung gilt nicht für alle Beweisverwertungsverbote, insbesondere nicht für das Verwertungsverbot nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO.

Merksatz

Bei der Widerspruchslösung entscheidet neben dem Erhebungsfehler auch das Prozessverhalten des Angeklagten.

Wann muss die Verwertung beanstandet werden?Dargestellt ist eine Aussage ohne vorherige Schweigerechtsbelehrung. Der Angeklagte ist verteidigt oder über die Widerspruchsmöglichkeit belehrt.
  1. Beweiserhebung
    Einführung der Aussage
    Die ohne Schweigerechtsbelehrung gewonnene Aussage wird in die Hauptverhandlung eingeführt.
  2. Unmittelbar danach
    Gelegenheit zur Erklärung
    Spätestens bei dieser Gelegenheit muss der Verwertung widersprochen werden.
  3. Später
    Widerspruch verspätet
    Ein erstmals nach dieser Gelegenheit erhobener Widerspruch wahrt die zeitliche Grenze nicht.
  1. Einführung der Aussage Die ohne Schweigerechtsbelehrung gewonnene Aussage wird in die Hauptverhandlung eingeführt.
  2. Gelegenheit zur Erklärung Spätestens bei dieser Gelegenheit muss der Verwertung widersprochen werden.
  3. Widerspruch verspätet Ein erstmals nach dieser Gelegenheit erhobener Widerspruch wahrt die zeitliche Grenze nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Polizei befragt Paul als Verdächtigen zu einem Diebstahl, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass er schweigen darf; Paul kennt dieses Recht nicht und gesteht. In der Gerichtsverhandlung steht ihm eine Verteidigerin zur Seite, und der vernehmende Polizist berichtet über das Geständnis. Unmittelbar nach dessen Aussage erhält die Verteidigerin Gelegenheit zur Stellungnahme und erklärt, dass Pauls Angaben wegen der fehlenden Belehrung nicht verwendet werden sollen.

Trifft „Widerspruchslösung“ hier zu?

„Widerspruchslösung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beweiserhebungsfehler im Anwendungsbereich
    Die unterlassene Schweigerechtsbelehrung bei fehlender Kenntnis dieses Rechts fällt in den Anwendungsbereich der Widerspruchslösung.
    erfüllt
  2. 2
    Verteidigung oder Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit
    Paul ist in der Hauptverhandlung verteidigt.
    erfüllt
  3. 3
    Widerspruch gegen die Verwertung in der Hauptverhandlung
    Die Verteidigerin beanstandet die Verwertung und benennt den Belehrungsfehler als Grund.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs
    Die Verteidigerin widerspricht bei der Erklärungsmöglichkeit unmittelbar nach der betreffenden Beweiserhebung.
    erfüllt
BFall B

1Die Polizei befragt Paul als Verdächtigen zu einem Diebstahl, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass er schweigen darf; Paul kennt dieses Recht nicht und gesteht. 2In der Gerichtsverhandlung steht ihm eine Verteidigerin zur Seite, und der vernehmende Polizist berichtet über das Geständnis. Die Verteidigerin lässt die Gelegenheit zur Stellungnahme unmittelbar nach der Aussage ungenutzt. 3Erst in ihrem Schlussvortrag erklärt sie, dass Pauls Angaben wegen der fehlenden Belehrung nicht verwendet werden sollen.

Trifft „Widerspruchslösung“ hier zu?

„Widerspruchslösung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beweiserhebungsfehler im Anwendungsbereich
    Die unterlassene Schweigerechtsbelehrung bei fehlender Kenntnis dieses Rechts fällt in den Anwendungsbereich der Widerspruchslösung.
    erfüllt
  2. 2
    Verteidigung oder Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit
    Paul ist in der Hauptverhandlung verteidigt.
    erfüllt
  3. 3
    Widerspruch gegen die Verwertung in der Hauptverhandlung
    Die Verteidigerin beanstandet die Verwertung während der Hauptverhandlung unter Benennung des Belehrungsfehlers.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs
    Der erstmals im Schlussvortrag erhobene Widerspruch erfolgt nach der maßgeblichen Erklärungsmöglichkeit und ist verspätet.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Widerspruchslösung wird auf sämtliche Beweisverwertungsverbote angewendet.

RichtigNicht jedes Beweisverwertungsverbot setzt einen Widerspruch voraus; insbesondere gilt dies nicht für das Verwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei unterlassener Schweigerechtsbelehrung wird ein erstmals im Schlussvortrag erhobener Widerspruch des verteidigten Angeklagten für ausreichend gehalten.

RichtigDer Widerspruch muss spätestens bei der Erklärungsmöglichkeit nach der betreffenden Beweiserhebung erhoben werden.

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