Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen

Widerrufsfrist

§ 355 II BGB · Zivilrecht

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, es sei denn, es ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt. Bei Verbrauchsgüterkäufen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen beginnt die Frist grundsätzlich nicht zu laufen, bevor der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat und der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Merksatz

Bei Onlinekäufen müssen Warenempfang und Belehrung grundsätzlich zusammenkommen, bevor die Frist läuft.

Wann läuft die Frist beim Onlinekauf?Beispiel einer einzelnen Warenlieferung im Mai 2025. Die Belehrung erfolgt bei Vertragsschluss; die Ware kommt später an.
  1. 5. Mai 2025
    Vertrag und Belehrung
    Der Onlinekauf wird geschlossen und die Belehrung erteilt. Die Ware ist noch nicht angekommen.
  2. 8. Mai 2025
    Warenerhalt und Fristbeginn
    Der Verbraucher erhält die einzelne Ware. Die Belehrung liegt schon vor.
  3. 22. Mai 2025
    Fristende
    Mit Ablauf dieses Donnerstags endet die vierzehntägige Frist.
  1. Vertrag und Belehrung Der Onlinekauf wird geschlossen und die Belehrung erteilt. Die Ware ist noch nicht angekommen.
  2. Warenerhalt und Fristbeginn Der Verbraucher erhält die einzelne Ware. Die Belehrung liegt schon vor.
  3. Fristende Mit Ablauf dieses Donnerstags endet die vierzehntägige Frist.
Vierzehn Tage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara kauft als Privatkundin am 5. Mai 2025 im Onlineshop eines Händlers einen Wasserkocher. 3Mit dem Kauf erhält sie per E-Mail die für diesen Kauf vollständig ausgefüllte amtliche Widerrufsbelehrung samt Musterformular. 2Am 8. Mai 2025 nimmt sie den Wasserkocher entgegen.

Trifft „Widerrufsfrist“ hier zu?

„Widerrufsfrist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vierzehntägige Regelfrist ab Vertragsschluss, vorbehaltlich eines anderen Beginns
    Für diesen Kauf gilt eine vierzehntägige Frist, deren Beginn sich nach den besonderen Regeln für Fernabsatzkäufe richtet.
    erfüllt
  2. 2
    Warenempfang bei Fernabsatzkäufen und Käufen außerhalb von Geschäftsräumen
    Mara hat die online gekaufte Ware selbst erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei diesen Käufen
    Die Belehrung liegt bereits vor, sodass mit dem Warenempfang auch die letzte Voraussetzung für den Fristbeginn erfüllt ist.
    erfüllt
BFall B

1Mara kauft als Privatkundin am 5. Mai 2025 im Onlineshop eines Händlers einen Wasserkocher. 2Am 8. Mai 2025 nimmt sie den Wasserkocher entgegen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Händler ihr keinerlei Informationen darüber gegeben, wie sie den Kauf rückgängig machen kann.

Trifft „Widerrufsfrist“ hier zu?

„Widerrufsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei diesen Käufen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vierzehntägige Regelfrist ab Vertragsschluss, vorbehaltlich eines anderen Beginns
    Auch hier gilt eine vierzehntägige Frist mit den besonderen Voraussetzungen für den Beginn bei Fernabsatzkäufen.
    erfüllt
  2. 2
    Warenempfang bei Fernabsatzkäufen und Käufen außerhalb von Geschäftsräumen
    Mara hat die online gekaufte Ware selbst erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei diesen Käufen
    Mangels Belehrung hat die Frist noch nicht begonnen; das Widerrufsrecht kann Mara trotzdem bereits ausüben.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Widerruf müsse dem Unternehmer noch innerhalb der Frist zugehen.

RichtigFür die Einhaltung der Frist reicht es aus, die Widerrufserklärung rechtzeitig abzusenden.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem gewöhnlichen Onlinekauf wird die Frist schon ab Vertragsschluss berechnet, obwohl die Ware noch nicht angekommen ist.

RichtigBei solchen Warenkäufen setzt der Fristbeginn grundsätzlich auch den Empfang der Ware durch den Verbraucher oder einen geeigneten benannten Dritten voraus.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.