Definitionen
Widerruf des Testaments
§§ 2253 ff. BGB · ZivilrechtDer Widerruf des Testaments ist die einseitige Aufhebung eines Testaments oder einer einzelnen darin enthaltenen Verfügung durch den Erblasser. Er kann durch ein Widerrufstestament, durch ein späteres widersprechendes Testament, durch Vernichtung oder eine den Aufhebungswillen ausdrückende Veränderung der Testamentsurkunde in Aufhebungsabsicht oder unter den Voraussetzungen des § 2256 BGB durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung erfolgen.
Der innere Wunsch nach einer Änderung ersetzt keine gesetzlich vorgesehene Widerrufshandlung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat von Hand aufgeschrieben und unterschrieben, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod alles bekommen soll. Später zerreißt sie das einzige Original in kleine Stücke. Damit will sie erreichen, dass diese Anordnung nicht mehr gilt.
Trifft „Widerruf des Testaments“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhandenes Testament oder einzelne testamentarische VerfügungAnna hat Paul durch ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament als Erben eingesetzt.
- 2erfülltHandeln des ErblassersAnna handelt selbst an der von ihr errichteten Urkunde.
- 3erfülltGesetzlich vorgesehener WiderrufswegAnna vernichtet die Testamentsurkunde mit Aufhebungsabsicht.
1Anna hat von Hand aufgeschrieben und unterschrieben, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod alles bekommen soll. 2Beim Aufräumen hält sie das einzige Original für einen alten Einkaufszettel und zerreißt es in kleine Stücke. Sie möchte weiterhin, dass Paul nach ihrem Tod alles bekommt.
Trifft „Widerruf des Testaments“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhandenes Testament oder einzelne testamentarische VerfügungAnna hat Paul durch ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament als Erben eingesetzt.
- 2erfülltHandeln des ErblassersAnna zerstört die Urkunde selbst.
- 3fehltGesetzlich vorgesehener WiderrufswegDie versehentliche Zerstörung erfolgt ohne Aufhebungsabsicht und verwirklicht deshalb keinen Widerrufsweg.
Typische Fehler
FehlerFür jeden Widerruf wird eine testamentarische Erklärung verlangt.
RichtigAuch die Vernichtung der Testamentsurkunde kann genügen, wenn der Erblasser damit die Verfügung aufheben will.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema