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Widerruf des Testaments

§§ 2253 ff. BGB · Zivilrecht

Der Widerruf des Testaments ist die einseitige Aufhebung eines Testaments oder einer einzelnen darin enthaltenen Verfügung durch den Erblasser. Er kann durch ein Widerrufstestament, durch ein späteres widersprechendes Testament, durch Vernichtung oder eine den Aufhebungswillen ausdrückende Veränderung der Testamentsurkunde in Aufhebungsabsicht oder unter den Voraussetzungen des § 2256 BGB durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung erfolgen.

Merksatz

Der innere Wunsch nach einer Änderung ersetzt keine gesetzlich vorgesehene Widerrufshandlung.

Widerruf oder Anfechtung des Testaments?Der Widerruf geht vom Erblasser aus. Die Anfechtung erfolgt nach seinem Tod und setzt einen gesetzlichen Anfechtungsgrund voraus.
Widerruf des Testaments
Anfechtung des Testaments
Handelnde Person
Erblasser
Anfechtungsberechtigte Person nach § 2080 BGB
Zeitpunkt
Zu Lebzeiten des Erblassers
Nach dem Tod des Erblassers
Vorgehensweise
Einer der gesetzlich vorgesehenen Widerrufswege
Anfechtungserklärung aufgrund eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat von Hand aufgeschrieben und unterschrieben, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod alles bekommen soll. Später zerreißt sie das einzige Original in kleine Stücke. Damit will sie erreichen, dass diese Anordnung nicht mehr gilt.

Trifft „Widerruf des Testaments“ hier zu?

„Widerruf des Testaments“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorhandenes Testament oder einzelne testamentarische Verfügung
    Anna hat Paul durch ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament als Erben eingesetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln des Erblassers
    Anna handelt selbst an der von ihr errichteten Urkunde.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich vorgesehener Widerrufsweg
    Anna vernichtet die Testamentsurkunde mit Aufhebungsabsicht.
    erfüllt
BFall B

1Anna hat von Hand aufgeschrieben und unterschrieben, dass ihr Freund Paul nach ihrem Tod alles bekommen soll. 2Beim Aufräumen hält sie das einzige Original für einen alten Einkaufszettel und zerreißt es in kleine Stücke. Sie möchte weiterhin, dass Paul nach ihrem Tod alles bekommt.

Trifft „Widerruf des Testaments“ hier zu?

„Widerruf des Testaments“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzlich vorgesehener Widerrufsweg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorhandenes Testament oder einzelne testamentarische Verfügung
    Anna hat Paul durch ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament als Erben eingesetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln des Erblassers
    Anna zerstört die Urkunde selbst.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich vorgesehener Widerrufsweg
    Die versehentliche Zerstörung erfolgt ohne Aufhebungsabsicht und verwirklicht deshalb keinen Widerrufsweg.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür jeden Widerruf wird eine testamentarische Erklärung verlangt.

RichtigAuch die Vernichtung der Testamentsurkunde kann genügen, wenn der Erblasser damit die Verfügung aufheben will.

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