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Widerrufsbelehrung

Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB i.V.m. § 356 Abs. 3 BGB · Zivilrecht

Die Widerrufsbelehrung ist die dem Verbraucher vom Unternehmer vor Vertragsschluss zu erteilende Information über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und die Ausübung des Widerrufsrechts sowie über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen zu erteilen ist; der Unternehmer kann hierfür das Muster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB verwenden. Die Unterrichtung entsprechend Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB ist Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 BGB. Unterbleibt sie, erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, die keine Finanzdienstleistungen betreffen, dennoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Abs. 2 BGB oder § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.

Merksatz

Ohne die erforderliche Unterrichtung beginnt die Widerrufsfrist nicht, das Widerrufsrecht kann dennoch erlöschen.

Wann endet das Recht ohne Belehrung?Einfacher Warenkauf: Die Ware wird geliefert, eine Belehrung wird weder vorher noch später erteilt.
  1. Tag 0
    Warenerhalt
    Der Verbraucher erhält die Ware. Dieser Zeitpunkt ist hier der Ausgangspunkt für die Höchstfrist.
  2. 12 Monate + 14 Tage
    Spätestes Erlöschen
    Das Widerrufsrecht erlischt spätestens jetzt, obwohl die Widerrufsfrist mangels Belehrung nicht begonnen hat.
  1. Warenerhalt Der Verbraucher erhält die Ware. Dieser Zeitpunkt ist hier der Ausgangspunkt für die Höchstfrist.
  2. Spätestes Erlöschen Das Widerrufsrecht erlischt spätestens jetzt, obwohl die Widerrufsfrist mangels Belehrung nicht begonnen hat.
Höchstfrist ohne Belehrung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena bestellt für ihre Wohnung eine Schreibtischlampe 5im Onlineshop eines gewerblichen Händlers, ohne zuvor Kontakt in einem Geschäft zu haben. 2Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung 1erhält sie vom Händler eine E-Mail mit einem Informationsblatt und dem dafür vorgesehenen Formular. 3Das Blatt erklärt vollständig, wie sie den Vertrag ohne Begründung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Lampe durch eine eindeutige Nachricht an den Händler lösen kann, und nennt dessen Kontaktdaten. 4Es erklärt außerdem alle Vorgaben zur Rücksendung, zur Kaufpreiserstattung und zur Tragung der Rücksendekosten.

Trifft „Widerrufsbelehrung“ hier zu?

„Widerrufsbelehrung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Information des Verbrauchers durch den Unternehmer
    Der gewerbliche Händler informiert Lena, die für private Zwecke bestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Information vor Vertragsschluss
    Lena erhält die Informationen bereits vor ihrer verbindlichen Bestellung.
    erfüllt
  3. 3
    Angaben zu Bestehen, Bedingungen, Fristen und Ausübung
    Das Blatt erläutert das Recht sowie seine Voraussetzungen, die Frist und das Verfahren seiner Ausübung.
    erfüllt
  4. 4
    Information über die Widerrufsfolgen
    Lena wird über die Rückabwicklung und die dabei anfallenden Kosten informiert.
    erfüllt
  5. 5
    Fernabsatzvertrag oder Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen
    Der Kauf wird im organisierten Onlinevertrieb ausschließlich aus der Ferne angebahnt und abgeschlossen.
    erfüllt
BFall B

Lena bestellt für ihre Wohnung eine Schreibtischlampe 5im Onlineshop eines gewerblichen Händlers, ohne zuvor Kontakt in einem Geschäft zu haben. 2Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung 1erhält sie vom Händler eine E-Mail mit einem Informationsblatt und dem dafür vorgesehenen Formular. Das Blatt erklärt das Recht, den Vertrag ohne Begründung durch eine eindeutige Nachricht an den Händler zu lösen, und nennt dessen Kontaktdaten; Angaben zu Beginn und Dauer der Frist fehlen. 4Es erklärt außerdem alle Vorgaben zur Rücksendung, zur Kaufpreiserstattung und zur Tragung der Rücksendekosten.

Trifft „Widerrufsbelehrung“ hier zu?

„Widerrufsbelehrung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Angaben zu Bestehen, Bedingungen, Fristen und Ausübung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Information des Verbrauchers durch den Unternehmer
    Der gewerbliche Händler informiert Lena, die für private Zwecke bestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Information vor Vertragsschluss
    Lena erhält die Informationen bereits vor ihrer verbindlichen Bestellung.
    erfüllt
  3. 3
    Angaben zu Bestehen, Bedingungen, Fristen und Ausübung
    Mangels Angaben zu Fristbeginn und Fristdauer fehlt eine ordnungsgemäße Information über die Widerrufsfrist.
    fehlt
  4. 4
    Information über die Widerrufsfolgen
    Lena wird über die Rückabwicklung und die dabei anfallenden Kosten informiert.
    erfüllt
  5. 5
    Fernabsatzvertrag oder Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen
    Der Kauf wird im organisierten Onlinevertrieb ausschließlich aus der Ferne angebahnt und abgeschlossen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine selbst formulierte Belehrung wird allein deshalb für unwirksam gehalten, weil sie nicht dem gesetzlichen Muster entspricht.

RichtigDie Verwendung des Musters ist freiwillig; auch eine eigene Formulierung kann die gesetzlichen Informationsanforderungen erfüllen.

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