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Widerruf der Einwilligung

Der Widerruf der Einwilligung ist die einseitige Rücknahme einer zuvor erteilten Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft oder einem Eingriff in Rechtsgüter mit Wirkung für die Zukunft. Er ist grundsätzlich formlos möglich; im Strafrecht bedarf es nach herrschender Meinung einer nach außen erkennbaren Erklärung, bei der Einwilligung in ein Rechtsgeschäft ihres Zugangs bei einem der Beteiligten. Bei Eingriffen in Rechtsgüter ist er vor und während des Eingriffs für dessen weiteren Verlauf möglich, bei Rechtsgeschäften dagegen nur bis zu deren Vornahme und soweit sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.

Merksatz

Bereits von der Einwilligung gedeckte Handlungen werden durch einen Widerruf nicht nachträglich rechtswidrig.

Bis wann ist der Widerruf möglich?Der Zeitstrahl betrifft die Einwilligung in ein Rechtsgeschäft. Abweichungen aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis bleiben vorbehalten.
  1. Zuvor
    Einwilligung erteilt
    Die Zustimmung zum Rechtsgeschäft liegt bereits vor.
  2. Vor Vornahme
    Widerruf noch möglich
    Die Einwilligung kann grundsätzlich noch widerrufen werden.
  3. Vornahme
    Reguläre Widerrufsgrenze
    Das Rechtsgeschäft ist vorgenommen; die regelmäßige Widerrufsmöglichkeit endet.
  1. Einwilligung erteilt Die Zustimmung zum Rechtsgeschäft liegt bereits vor.
  2. Widerruf noch möglich Die Einwilligung kann grundsätzlich noch widerrufen werden.
  3. Reguläre Widerrufsgrenze Das Rechtsgeschäft ist vorgenommen; die regelmäßige Widerrufsmöglichkeit endet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die allein sorgeberechtigte Mutter erlaubt ihrer 16-jährigen Tochter, bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad für 300 Euro zu kaufen. Die Tochter hat noch nicht mit dem Händler über den Kauf gesprochen und auch sonst noch keine Erklärung zum Kauf abgegeben. Nun sagt die Mutter ihr persönlich und unmissverständlich, dass sie diese Erlaubnis zurücknimmt. Weitere Absprachen über die Erlaubnis bestehen nicht.

Trifft „Widerruf der Einwilligung“ hier zu?

„Widerruf der Einwilligung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuvor erteilte Zustimmung
    Die Mutter hat dem geplanten Kauf vorher zugestimmt.
    erfüllt
  2. 2
    Einseitige Rücknahme
    Die Mutter erklärt die Rücknahme ohne Mitwirkung eines anderen.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderliche Erklärung und gegebenenfalls Zugang
    Die Erklärung geht der Tochter als einer Beteiligten des geplanten Kaufvertrags zu.
    erfüllt
  4. 4
    Zulässiger Zeitpunkt
    Die Rücknahme erfolgt vor der Vornahme des Rechtsgeschäfts.
    erfüllt
  5. 5
    Kein Ausschluss durch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis
    Aus der elterlichen Erlaubnis ergibt sich hier keine Einschränkung der Widerruflichkeit.
    erfüllt
BFall B

Die allein sorgeberechtigte Mutter erlaubt ihrer 16-jährigen Tochter, bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad für 300 Euro zu kaufen. Die Tochter kauft das Fahrrad beim Händler zum vereinbarten Preis. Erst danach sagt die Mutter ihr persönlich und unmissverständlich, dass sie diese Erlaubnis zurücknimmt. Weitere Absprachen über die Erlaubnis bestehen nicht.

Trifft „Widerruf der Einwilligung“ hier zu?

„Widerruf der Einwilligung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zulässiger Zeitpunkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuvor erteilte Zustimmung
    Die Mutter hat dem Kauf vorher zugestimmt.
    erfüllt
  2. 2
    Einseitige Rücknahme
    Die Mutter erklärt einseitig, ihre Erlaubnis zurückzunehmen.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderliche Erklärung und gegebenenfalls Zugang
    Die Erklärung geht der Tochter als einer Beteiligten des Kaufvertrags zu.
    erfüllt
  4. 4
    Zulässiger Zeitpunkt
    Der Kaufvertrag ist bereits geschlossen, sodass die Erklärung zu spät erfolgt.
    fehlt
  5. 5
    Kein Ausschluss durch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis
    Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis enthält keinen zusätzlichen Ausschluss der Widerruflichkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerMit dem Beginn eines Eingriffs wird die Einwilligung als unwiderruflich behandelt.

RichtigAuch während eines Eingriffs kann die Einwilligung noch für dessen weiteren Verlauf widerrufen werden.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Einwilligung in ein Rechtsgeschäft wird vor dessen Vornahme stets als frei widerruflich behandelt.

RichtigEine abweichende Regelung im zugrunde liegenden Rechtsverhältnis kann den Widerruf ausschließen.

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