Definitionen
Widerruf der Einwilligung
Der Widerruf der Einwilligung ist die einseitige Rücknahme einer zuvor erteilten Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft oder einem Eingriff in Rechtsgüter mit Wirkung für die Zukunft. Er ist grundsätzlich formlos möglich; im Strafrecht bedarf es nach herrschender Meinung einer nach außen erkennbaren Erklärung, bei der Einwilligung in ein Rechtsgeschäft ihres Zugangs bei einem der Beteiligten. Bei Eingriffen in Rechtsgüter ist er vor und während des Eingriffs für dessen weiteren Verlauf möglich, bei Rechtsgeschäften dagegen nur bis zu deren Vornahme und soweit sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.
Bereits von der Einwilligung gedeckte Handlungen werden durch einen Widerruf nicht nachträglich rechtswidrig.
- ZuvorEinwilligung erteiltDie Zustimmung zum Rechtsgeschäft liegt bereits vor.
- Vor VornahmeWiderruf noch möglichDie Einwilligung kann grundsätzlich noch widerrufen werden.
- VornahmeReguläre WiderrufsgrenzeDas Rechtsgeschäft ist vorgenommen; die regelmäßige Widerrufsmöglichkeit endet.
- Einwilligung erteilt Die Zustimmung zum Rechtsgeschäft liegt bereits vor.
- Widerruf noch möglich Die Einwilligung kann grundsätzlich noch widerrufen werden.
- Reguläre Widerrufsgrenze Das Rechtsgeschäft ist vorgenommen; die regelmäßige Widerrufsmöglichkeit endet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die allein sorgeberechtigte Mutter erlaubt ihrer 16-jährigen Tochter, bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad für 300 Euro zu kaufen. Die Tochter hat noch nicht mit dem Händler über den Kauf gesprochen und auch sonst noch keine Erklärung zum Kauf abgegeben. Nun sagt die Mutter ihr persönlich und unmissverständlich, dass sie diese Erlaubnis zurücknimmt. Weitere Absprachen über die Erlaubnis bestehen nicht.
Trifft „Widerruf der Einwilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuvor erteilte ZustimmungDie Mutter hat dem geplanten Kauf vorher zugestimmt.
- 2erfülltEinseitige RücknahmeDie Mutter erklärt die Rücknahme ohne Mitwirkung eines anderen.
- 3erfülltErforderliche Erklärung und gegebenenfalls ZugangDie Erklärung geht der Tochter als einer Beteiligten des geplanten Kaufvertrags zu.
- 4erfülltZulässiger ZeitpunktDie Rücknahme erfolgt vor der Vornahme des Rechtsgeschäfts.
- 5erfülltKein Ausschluss durch das zugrunde liegende RechtsverhältnisAus der elterlichen Erlaubnis ergibt sich hier keine Einschränkung der Widerruflichkeit.
Die allein sorgeberechtigte Mutter erlaubt ihrer 16-jährigen Tochter, bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad für 300 Euro zu kaufen. Die Tochter kauft das Fahrrad beim Händler zum vereinbarten Preis. Erst danach sagt die Mutter ihr persönlich und unmissverständlich, dass sie diese Erlaubnis zurücknimmt. Weitere Absprachen über die Erlaubnis bestehen nicht.
Trifft „Widerruf der Einwilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuvor erteilte ZustimmungDie Mutter hat dem Kauf vorher zugestimmt.
- 2erfülltEinseitige RücknahmeDie Mutter erklärt einseitig, ihre Erlaubnis zurückzunehmen.
- 3erfülltErforderliche Erklärung und gegebenenfalls ZugangDie Erklärung geht der Tochter als einer Beteiligten des Kaufvertrags zu.
- 4fehltZulässiger ZeitpunktDer Kaufvertrag ist bereits geschlossen, sodass die Erklärung zu spät erfolgt.
- 5erfülltKein Ausschluss durch das zugrunde liegende RechtsverhältnisDas zugrunde liegende Rechtsverhältnis enthält keinen zusätzlichen Ausschluss der Widerruflichkeit.
Typische Fehler
FehlerMit dem Beginn eines Eingriffs wird die Einwilligung als unwiderruflich behandelt.
RichtigAuch während eines Eingriffs kann die Einwilligung noch für dessen weiteren Verlauf widerrufen werden.
FehlerDie Einwilligung in ein Rechtsgeschäft wird vor dessen Vornahme stets als frei widerruflich behandelt.
RichtigEine abweichende Regelung im zugrunde liegenden Rechtsverhältnis kann den Widerruf ausschließen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata