Definitionen
Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Wirksamwerden einer zuvor abgegebenen Willenserklärung verhindert oder die Bindung an sie beendet wird. Beim gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 BGB muss der Verbraucher seinen Lösungsentschluss eindeutig gegenüber dem Unternehmer erklären und die Widerrufsfrist wahren; zur Wahrung der Frist reicht es, die Erklärung rechtzeitig abzusenden. Bei wirksamem Verbraucherwiderruf entfällt die Bindung beider Vertragsparteien an ihre Vertragserklärungen, und empfangene Leistungen müssen zurückgegeben werden.
Beim Verbraucherwiderruf genügt die fristgerechte Absendung, auch wenn die Erklärung erst später zugeht.
- Tag 0VertragsschlussIm gesetzlichen Grundfall beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss.
- Tag 12AbsendungDer Verbraucher sendet die eindeutige Erklärung an den Unternehmer ab.
- Tag 14FristendeDie gesetzliche Grundfrist endet nach 14 Tagen.
- Tag 16ZugangDie Erklärung geht erst jetzt zu; die frühere Absendung hat die Frist gewahrt.
- Vertragsschluss Im gesetzlichen Grundfall beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss.
- Absendung Der Verbraucher sendet die eindeutige Erklärung an den Unternehmer ab.
- Fristende Die gesetzliche Grundfrist endet nach 14 Tagen.
- Zugang Die Erklärung geht erst jetzt zu; die frühere Absendung hat die Frist gewahrt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft für ihre Wohnung bei einem gewerblichen Onlinehändler eine gewöhnliche Schreibtischlampe. Vor dem Kauf erhält sie per E-Mail sämtliche gesetzlich verlangten Informationen über die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Kauf zu lösen. Die Lampe wird ihr am 3. März 2025 geliefert. Am 17. März 2025 sendet sie dem Händler eine E-Mail mit den Worten „Ich löse mich hiermit vom Kaufvertrag über die Lampe“, die noch am selben Tag in seinem Postfach eingeht.
Trifft „Widerruf (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungMara erklärt ihren rechtsgeschäftlichen Willen ohne erforderliche Zustimmung des Händlers; die Erklärung geht ihm zu.
- 2erfülltGesetzliches VerbraucherwiderrufsrechtFür diesen privaten Fernabsatzkauf besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB.
- 3erfülltEindeutiger Lösungsentschluss gegenüber dem UnternehmerDie an den Händler gerichtete Nachricht bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass Mara den Vertrag nicht aufrechterhalten will.
- 4erfülltWahrung der WiderrufsfristNach der Lieferung am 3. März endet die 14-tägige Frist am 17. März 2025; Mara sendet die Erklärung am letzten Tag ab.
Mara kauft für ihre Wohnung bei einem gewerblichen Onlinehändler eine gewöhnliche Schreibtischlampe. Vor dem Kauf erhält sie per E-Mail sämtliche gesetzlich verlangten Informationen über die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Kauf zu lösen. Die Lampe wird ihr am 3. März 2025 geliefert. Am 18. März 2025 sendet sie dem Händler eine E-Mail mit den Worten „Ich löse mich hiermit vom Kaufvertrag über die Lampe“, die noch am selben Tag in seinem Postfach eingeht.
Trifft „Widerruf (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungMara erklärt ihren rechtsgeschäftlichen Willen ohne erforderliche Zustimmung des Händlers; die Erklärung geht ihm zu.
- 2erfülltGesetzliches VerbraucherwiderrufsrechtFür diesen privaten Fernabsatzkauf ist ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB vorgesehen.
- 3erfülltEindeutiger Lösungsentschluss gegenüber dem UnternehmerDie an den Händler gerichtete Nachricht enthält einen eindeutigen Lösungsentschluss.
- 4fehltWahrung der WiderrufsfristDie Frist endete am 17. März 2025; die Absendung am 18. März ist verspätet.
Typische Fehler
FehlerAus § 355 BGB ein allgemeines Recht ableiten, jeden Verbrauchervertrag zu widerrufen.
RichtigEin gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht muss besonders eingeräumt sein; § 355 BGB regelt dessen Ausübung und Folgen.
FehlerEine Begründung für den Widerruf verlangen.
RichtigDer Lösungsentschluss muss eindeutig erklärt, aber nicht begründet werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata