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Widerrechtlichkeit der Drohung

§ 123 BGB · Zivilrecht

Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn entweder das angedrohte Mittel, der verfolgte Zweck oder die Verknüpfung von Mittel und Zweck gegen die Rechtsordnung verstößt; insbesondere ist die Drohung widerrechtlich, wenn kein verständiger Mensch das angedrohte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks als angemessen ansehen würde (sog. Mittel-Zweck-Relation).

Merksatz

Auch ein erlaubtes Mittel kann durch seine Verknüpfung mit dem verfolgten Zweck widerrechtlich werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul zerkratzt beim unachtsamen Ausparken Laras geparktes Auto, dessen Reparatur laut Werkstatt 600 Euro kostet. Lara bietet ihm an, die Sache gegen eine Zahlung von 500 Euro abzuschließen. Für den Fall, dass Paul ablehnt, kündigt sie an, ihn zu verprügeln. Paul nimmt das Angebot deshalb an.

Trifft „Widerrechtlichkeit der Drohung“ hier zu?

„Widerrechtlichkeit der Drohung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Drohung
    Lara stellt Paul einen künftigen körperlichen Angriff in Aussicht, dessen Ausführung von ihr abhängt.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsverstoß bei Mittel, Zweck oder ihrer Verknüpfung
    Bereits der angekündigte körperliche Angriff ist rechtswidrig.
    erfüllt
BFall B

Paul zerkratzt beim unachtsamen Ausparken Laras geparktes Auto, dessen Reparatur laut Werkstatt 600 Euro kostet. Lara bietet ihm an, die Sache gegen eine Zahlung von 500 Euro abzuschließen. 1Für den Fall, dass Paul ablehnt, kündigt sie an, die Reparaturkosten vor Gericht einzuklagen. Paul nimmt das Angebot deshalb an.

Trifft „Widerrechtlichkeit der Drohung“ hier zu?

„Widerrechtlichkeit der Drohung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsverstoß bei Mittel, Zweck oder ihrer Verknüpfung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Drohung
    Lara stellt Paul ein künftiges Gerichtsverfahren in Aussicht, dessen Einleitung von ihr abhängt.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsverstoß bei Mittel, Zweck oder ihrer Verknüpfung
    Die Klageankündigung, die angestrebte Einigung und ihre Verknüpfung sind zulässig, weil es um den Ausgleich desselben Schadens geht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerMittel, Zweck und ihre Verknüpfung werden als Voraussetzungen behandelt, die gleichzeitig rechtswidrig sein müssen.

RichtigEin Rechtsverstoß bei einem einzigen dieser drei Ansatzpunkte genügt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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