Definitionen
Widerrechtlichkeit der Drohung
§ 123 BGB · ZivilrechtEine Drohung ist widerrechtlich, wenn entweder das angedrohte Mittel, der verfolgte Zweck oder die Verknüpfung von Mittel und Zweck gegen die Rechtsordnung verstößt; insbesondere ist die Drohung widerrechtlich, wenn kein verständiger Mensch das angedrohte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks als angemessen ansehen würde (sog. Mittel-Zweck-Relation).
Auch ein erlaubtes Mittel kann durch seine Verknüpfung mit dem verfolgten Zweck widerrechtlich werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul zerkratzt beim unachtsamen Ausparken Laras geparktes Auto, dessen Reparatur laut Werkstatt 600 Euro kostet. Lara bietet ihm an, die Sache gegen eine Zahlung von 500 Euro abzuschließen. Für den Fall, dass Paul ablehnt, kündigt sie an, ihn zu verprügeln. Paul nimmt das Angebot deshalb an.
Trifft „Widerrechtlichkeit der Drohung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDrohungLara stellt Paul einen künftigen körperlichen Angriff in Aussicht, dessen Ausführung von ihr abhängt.
- 2erfülltRechtsverstoß bei Mittel, Zweck oder ihrer VerknüpfungBereits der angekündigte körperliche Angriff ist rechtswidrig.
Paul zerkratzt beim unachtsamen Ausparken Laras geparktes Auto, dessen Reparatur laut Werkstatt 600 Euro kostet. Lara bietet ihm an, die Sache gegen eine Zahlung von 500 Euro abzuschließen. 1Für den Fall, dass Paul ablehnt, kündigt sie an, die Reparaturkosten vor Gericht einzuklagen. Paul nimmt das Angebot deshalb an.
Trifft „Widerrechtlichkeit der Drohung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDrohungLara stellt Paul ein künftiges Gerichtsverfahren in Aussicht, dessen Einleitung von ihr abhängt.
- 2fehltRechtsverstoß bei Mittel, Zweck oder ihrer VerknüpfungDie Klageankündigung, die angestrebte Einigung und ihre Verknüpfung sind zulässig, weil es um den Ausgleich desselben Schadens geht.
Typische Fehler
FehlerMittel, Zweck und ihre Verknüpfung werden als Voraussetzungen behandelt, die gleichzeitig rechtswidrig sein müssen.
RichtigEin Rechtsverstoß bei einem einzigen dieser drei Ansatzpunkte genügt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema