Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen

Wichtiger Grund

§ 314 Abs. 1 S. 2 BGB · Zivilrecht

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Merksatz

Entscheidend ist, ob nach umfassender Abwägung ein Warten bis zum regulären Vertragsende unzumutbar ist.

Wie wird eine Kündigung nach § 314 BGB geprüft?Die hervorgehobene Stufe betrifft den wichtigen Grund. Für eine wirksame Kündigung sind weitere Voraussetzungen zu prüfen.
  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Der Vertrag begründet ein fortdauerndes Schuldverhältnis.
  2. 2
    Wichtiger Grund
    Nach Prüfung des Einzelfalls und beider Interessen ist ein Warten bis zum regulären Vertragsende unzumutbar.
  3. 3
    Erfolglose Abhilfe oder Abmahnung
    Bei Vertragsverstößen muss grundsätzlich eine Abhilfefrist oder Abmahnung ohne Erfolg geblieben sein.
  4. 4
    Angemessene Reaktionsfrist
    Nach Kenntnis des Grundes muss die Kündigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt werden.
  1. 1
    Dauerschuldverhältnis Der Vertrag begründet ein fortdauerndes Schuldverhältnis.
  2. 2
    Wichtiger Grund Nach Prüfung des Einzelfalls und beider Interessen ist ein Warten bis zum regulären Vertragsende unzumutbar.
  3. 3
    Erfolglose Abhilfe oder Abmahnung Bei Vertragsverstößen muss grundsätzlich eine Abhilfefrist oder Abmahnung ohne Erfolg geblieben sein.
  4. 4
    Angemessene Reaktionsfrist Nach Kenntnis des Grundes muss die Kündigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt werden.
Wichtiger Grund

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora nutzt aufgrund eines Vertrags mit dem Inhaber ein Fitnessstudio für zwölf Monate; elf Monate sind noch übrig, und ein früherer regulärer Ausstieg ist nicht vereinbart. 2Der Inhaber schlägt sie im Studio ohne Anlass mehrfach ins Gesicht und bricht ihr dabei den Kiefer. Er betreut das Studio persönlich und wird dort auch künftig täglich anwesend sein. Nora möchte ihm nicht mehr begegnen, während der Inhaber auf die weiteren Monatsbeiträge angewiesen ist.

Trifft „Wichtiger Grund“ hier zu?

„Wichtiger Grund“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Der Vertrag verpflichtet über einen längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Trainingsmöglichkeiten und zur Beitragszahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Unzumutbarkeit der Fortsetzung nach umfassender Einzelfallprüfung und Interessenabwägung
    Der schwere Angriff und die fortdauernde Anwesenheit des Inhabers machen Nora ein weiteres Festhalten am Vertrag trotz seines Beitragsinteresses unzumutbar.
    erfüllt
BFall B

1Nora nutzt aufgrund eines Vertrags mit dem Inhaber ein Fitnessstudio für zwölf Monate; elf Monate sind noch übrig, und ein früherer regulärer Ausstieg ist nicht vereinbart. Wegen eines einmaligen technischen Defekts bleibt das Studio an einem Tag geschlossen. Der Defekt ist am nächsten Morgen behoben, und der Inhaber erstattet Nora den Beitrag für den ausgefallenen Tag. Nora möchte wegen des Ausfalls nicht weiter dort trainieren, während der Inhaber auf die weiteren Monatsbeiträge angewiesen ist.

Trifft „Wichtiger Grund“ hier zu?

„Wichtiger Grund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unzumutbarkeit der Fortsetzung nach umfassender Einzelfallprüfung und Interessenabwägung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Der Vertrag verpflichtet über einen längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Trainingsmöglichkeiten und zur Beitragszahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Unzumutbarkeit der Fortsetzung nach umfassender Einzelfallprüfung und Interessenabwägung
    Der einmalige, sofort behobene und finanziell ausgeglichene Ausfall macht die weitere Vertragsbindung bei Abwägung beider Interessen nicht unzumutbar.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Vertragsverletzung wird ohne weitere Abwägung als wichtiger Grund behandelt.

RichtigEntscheidend sind die konkreten Umstände und die Interessen beider Seiten; die weitere Vertragsbindung muss bis zum regulären Ende unzumutbar sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin wichtiger Grund wird stets als ausreichend für eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abhilfefrist oder Abmahnung angesehen.

RichtigBei Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zusätzlich eine erfolglose Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich; davon bestehen gesetzliche Ausnahmen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.