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Wesentlichkeitstheorie

Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Nach der Wesentlichkeitstheorie muss der parlamentarische Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen – insbesondere solche, die Grundrechte betreffen oder für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind – selbst treffen und darf sie nicht der Exekutive überlassen. Je intensiver ein Grundrechtseingriff ist, desto genauer und bestimmter muss die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sein.

Merksatz

Wesentliche Entscheidungen gehören ins Parlament und dürfen nicht der Verwaltung überlassen werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Parlament beschließt ein Gesetz, das der Polizei das Durchsuchen einer Wohnung zur Rettung eines akut bedrohten Menschen erlaubt. Das Gesetz verlangt konkrete Tatsachen für eine gegenwärtige Lebensgefahr und begrenzt die Durchsuchung auf die zur Rettung erforderlichen Räume und Maßnahmen. Es verlangt grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung und erlaubt ein sofortiges Handeln nur, wenn deren Abwarten die Rettung gefährden würde.

Trifft „Wesentlichkeitstheorie“ hier zu?

„Wesentlichkeitstheorie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wesentliche Entscheidung
    Die Befugnis zur Wohnungsdurchsuchung betrifft einen schweren Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers
    Das Parlament entscheidet selbst über die Befugnis und ihren Rettungszweck.
    erfüllt
  3. 3
    Regelungsdichte entsprechend der Eingriffsintensität
    Voraussetzungen, Umfang und Verfahren sind dem schweren Eingriff entsprechend eng geregelt.
    erfüllt
BFall B

Das Parlament beschließt ein Gesetz, nach dem alle internen Aktenordner einer Behörde blau sein müssen. Die Farbe dient ausschließlich der einheitlichen Bürogestaltung. Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und die Bearbeitung von Anträgen bleiben unverändert.

Trifft „Wesentlichkeitstheorie“ hier zu?

„Wesentlichkeitstheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wesentliche Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wesentliche Entscheidung
    Die reine Farbwahl für interne Aktenordner ist weder für die Grundrechtsverwirklichung noch für die Allgemeinheit grundlegend.
    fehlt
  2. 2
    Eigenentscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers
    Das Parlament legt die Farbe selbst fest, obwohl hierfür keine parlamentarische Entscheidung erforderlich ist.
    erfüllt
  3. 3
    Regelungsdichte entsprechend der Eingriffsintensität
    Die Vorgabe ist eindeutig; ohne Grundrechtseingriff besteht zudem kein eingriffsbedingter Bedarf an weiteren Regelungen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Verordnung der Regierung wird für ausreichend gehalten, obwohl sie die wesentliche Entscheidung erstmals selbst trifft.

RichtigEine Verordnung kann die parlamentarische Eigenentscheidung über wesentliche Fragen nicht ersetzen.

Voraussetzung vergessen

FehlerNach dem Auffinden einer gesetzlichen Ermächtigung wird deren Regelungsdichte nicht mehr geprüft.

RichtigAuch eine parlamentarische Ermächtigung muss ausreichend genau sein; die Anforderungen steigen mit der Eingriffsintensität.

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