Definitionen
Wesentlichkeitsgrenze
§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB · ZivilrechtDie Wesentlichkeitsgrenze bezeichnet den Schwellenwert, ab dem eine nicht vertragsgemäße Leistung als erhebliche Pflichtverletzung gilt und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Rücktritt möglich ist; ein Rücktritt ist gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB bei unerheblicher Pflichtverletzung ausgeschlossen, wobei die Erheblichkeit im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen ist, ohne dass das Gesetz einen festen, allein am Verhältnis von Mangelbeseitigungsaufwand zum Kaufpreis orientierten Schwellenwert vorgibt.
Die Wesentlichkeitsgrenze richtet sich nach dem Gesamtgewicht der Pflichtverletzung, nicht allein nach den Beseitigungskosten.
- 1Gegenseitiger VertragGegenseitige Leistungspflichten bilden die vertragliche Grundlage.
- 2Fällige SchlechtleistungDer Schuldner hat eine fällige Leistung nicht vertragsgemäß erbracht.
- 3Frist zur NacherfüllungGrundsätzlich muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos ablaufen.
- 4WesentlichkeitsgrenzeDie Pflichtverletzung darf nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht unerheblich sein.
- 1Gegenseitiger Vertrag Gegenseitige Leistungspflichten bilden die vertragliche Grundlage.
- 2Fällige Schlechtleistung Der Schuldner hat eine fällige Leistung nicht vertragsgemäß erbracht.
- 3Frist zur Nacherfüllung Grundsätzlich muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos ablaufen.
- 4Wesentlichkeitsgrenze Die Pflichtverletzung darf nach einer umfassenden Interessenabwägung nicht unerheblich sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein eingetragener Sportverein kauft bei einem Händler für 1.000 Euro eine neue Waschmaschine, ohne besondere Eigenschaften zu vereinbaren. 1Bei der Lieferung ist der Motor defekt, sodass die Maschine nicht waschen kann. 2Eine Werkstatt stellt vor der Erklärung des Vereins, den Kauf rückgängig zu machen, fest, dass die Reparatur insgesamt 300 Euro kostet und den Fehler vollständig beseitigt. Der Händler kannte den Defekt beim Verkauf nicht und lässt die ihm zur Reparatur gesetzten vier Wochen verstreichen.
Trifft „Wesentlichkeitsgrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht vertragsgemäß erbrachte LeistungEine neue Waschmaschine mit defektem Motor entspricht nicht den geschuldeten Anforderungen.
- 2erfülltErhebliches Gewicht bei umfassender InteressenabwägungReparaturkosten von 30 Prozent des Kaufpreises und der vollständige Funktionsausfall begründen bei der Gesamtwürdigung eine erhebliche Pflichtverletzung.
Ein eingetragener Sportverein kauft bei einem Händler für 1.000 Euro eine neue Waschmaschine, ohne besondere Eigenschaften zu vereinbaren. 1Bei der Lieferung ist eine kleine Zierabdeckung auf der Rückseite gebrochen; Waschen und Bedienung sind davon nicht betroffen. Eine Werkstatt stellt vor der Erklärung des Vereins, den Kauf rückgängig zu machen, fest, dass der Austausch der Abdeckung insgesamt 10 Euro kostet und den Fehler vollständig beseitigt. Der Händler kannte den Defekt beim Verkauf nicht und lässt die ihm zur Reparatur gesetzten vier Wochen verstreichen.
Trifft „Wesentlichkeitsgrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht vertragsgemäß erbrachte LeistungAuch eine gebrochene Zierabdeckung weicht vom geschuldeten Zustand einer neuen Waschmaschine ab.
- 2fehltErhebliches Gewicht bei umfassender InteressenabwägungBei Reparaturkosten von einem Prozent des Kaufpreises und einer rein optischen Beeinträchtigung auf der Rückseite ist die Pflichtverletzung hier unerheblich.
Typische Fehler
FehlerNach erfolglosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist soll jeder Sachmangel zum Rücktritt berechtigen.
RichtigAuch nach erfolglosem Fristablauf schließt ein unerheblicher Mangel den Rücktritt aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema