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Widerlegliche Vermutung

§ 292 ZPO · Zivilrecht

Eine widerlegliche (widerlegbare) Vermutung ist eine gesetzliche Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt oder ein Recht besteht, gegen die im Prozess der Beweis des Gegenteils zulässig ist. Sie gilt, solange die beweisbelastete Gegenpartei diesen Beweis nicht erbringt; ein bloßer Gegenbeweis genügt nicht.

Merksatz

Das Risiko der Unaufklärbarkeit des vermuteten Umstands trägt die Gegenpartei.

Wie unterscheiden sich Vermutungen?Links lässt das Gesetz eine Widerlegung zu, rechts schließt es sie aus.
Widerlegliche Vermutung
Unwiderlegliche Vermutung
Beweis des Gegenteils
Gesetzlich zugelassen.
Gesetzlich ausgeschlossen.
Vermutungswirkung
Entfällt, wenn das Gegenteil bewiesen ist.
Kann nicht durch den Beweis des Gegenteils beseitigt werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna ist im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen. 2Ben behauptet im Prozess, das Grundstück gehöre in Wahrheit ihm. Er legt für seine Behauptung keine Beweise vor.

Trifft „Widerlegliche Vermutung“ hier zu?

„Widerlegliche Vermutung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Annahme eines Sachverhalts oder Rechts
    Die Eintragung begründet nach § 891 Abs. 1 BGB die gesetzliche Annahme, dass Anna Eigentümerin ist.
    erfüllt
  2. 2
    Zulässigkeit des Beweises des Gegenteils
    Ben darf Annas fehlendes Eigentum beweisen; auf diese Rechtsvermutung wird § 292 ZPO entsprechend angewandt.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben wohnen seit vier Jahren getrennt und führen seitdem keinen gemeinsamen Haushalt. Beide lehnen es seit Beginn der Trennung ab, wieder als Ehepaar zusammenzuleben. Anna beantragt die Scheidung.

Trifft „Widerlegliche Vermutung“ hier zu?

„Widerlegliche Vermutung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zulässigkeit des Beweises des Gegenteils

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Annahme eines Sachverhalts oder Rechts
    Nach mindestens drei Jahren Trennung ordnet § 1566 Abs. 2 BGB die gesetzliche Annahme an, dass die Ehe gescheitert ist.
    erfüllt
  2. 2
    Zulässigkeit des Beweises des Gegenteils
    § 1566 Abs. 2 BGB schließt die Widerlegung dieser Annahme aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Beweis des Gegenteils wird mit einem Gegenbeweis gleichgesetzt, sodass bloße Zweifel an der vermuteten Tatsache genügen sollen.

RichtigDie Widerlegung verlangt die volle richterliche Überzeugung vom Gegenteil; die bloße Erschütterung der Überzeugung genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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