Definitionen
Widerlegliche Vermutung
§ 292 ZPO · ZivilrechtEine widerlegliche (widerlegbare) Vermutung ist eine gesetzliche Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt oder ein Recht besteht, gegen die im Prozess der Beweis des Gegenteils zulässig ist. Sie gilt, solange die beweisbelastete Gegenpartei diesen Beweis nicht erbringt; ein bloßer Gegenbeweis genügt nicht.
Das Risiko der Unaufklärbarkeit des vermuteten Umstands trägt die Gegenpartei.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna ist im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen. 2Ben behauptet im Prozess, das Grundstück gehöre in Wahrheit ihm. Er legt für seine Behauptung keine Beweise vor.
Trifft „Widerlegliche Vermutung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Annahme eines Sachverhalts oder RechtsDie Eintragung begründet nach § 891 Abs. 1 BGB die gesetzliche Annahme, dass Anna Eigentümerin ist.
- 2erfülltZulässigkeit des Beweises des GegenteilsBen darf Annas fehlendes Eigentum beweisen; auf diese Rechtsvermutung wird § 292 ZPO entsprechend angewandt.
1Anna und Ben wohnen seit vier Jahren getrennt und führen seitdem keinen gemeinsamen Haushalt. Beide lehnen es seit Beginn der Trennung ab, wieder als Ehepaar zusammenzuleben. Anna beantragt die Scheidung.
Trifft „Widerlegliche Vermutung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Annahme eines Sachverhalts oder RechtsNach mindestens drei Jahren Trennung ordnet § 1566 Abs. 2 BGB die gesetzliche Annahme an, dass die Ehe gescheitert ist.
- 2fehltZulässigkeit des Beweises des Gegenteils§ 1566 Abs. 2 BGB schließt die Widerlegung dieser Annahme aus.
Typische Fehler
FehlerDer Beweis des Gegenteils wird mit einem Gegenbeweis gleichgesetzt, sodass bloße Zweifel an der vermuteten Tatsache genügen sollen.
RichtigDie Widerlegung verlangt die volle richterliche Überzeugung vom Gegenteil; die bloße Erschütterung der Überzeugung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema