Definitionen
Die Wartezeit ist der Zeitraum, für den ein Arbeitsverhältnis rechtlich bestanden haben muss, bevor bestimmte gesetzliche Rechte entstehen oder geltend gemacht werden können; tatsächliche Arbeitsleistung ist dafür nicht erforderlich. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind vier Wochen ohne Unterbrechung erforderlich, für den allgemeinen Kündigungsschutz grundsätzlich mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung im selben Betrieb oder Unternehmen. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechs Monaten erworben.
Die erforderliche Dauer hängt davon ab, welches gesetzliche Recht beansprucht wird.
- 1. MärzBeginn des ArbeitsverhältnissesDas Arbeitsverhältnis beginnt am 1. März und besteht ohne Unterbrechung fort.
- 29. MärzVier Wochen erfülltDie vier Wochen sind mit Ablauf des 28. März vollendet; die zeitliche Voraussetzung ist nun erfüllt.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. März und besteht ohne Unterbrechung fort.
- Vier Wochen erfüllt Die vier Wochen sind mit Ablauf des 28. März vollendet; die zeitliche Voraussetzung ist nun erfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea ist seit dem 1. März ohne Unterbrechung bei einer Bäckerei angestellt. Am 29. März kann sie wegen einer Grippe nicht arbeiten. Sie möchte für diesen Tag weiter ihren Lohn erhalten.
Trifft „Wartezeit (Arbeitsrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlicher Bestand eines ArbeitsverhältnissesZwischen Lea und der Bäckerei besteht durchgehend ein Arbeitsverhältnis.
- 2erfülltFür das jeweilige Recht erforderliche Bestandsdauer erreichtDie für die Entgeltfortzahlung erforderlichen vier Wochen sind mit Ablauf des 28. März vollendet.
1Lea ist seit dem 1. März ohne Unterbrechung bei einer Bäckerei angestellt. Am 28. März kann sie wegen einer Grippe nicht arbeiten. Sie möchte für diesen Tag weiter ihren Lohn erhalten.
Trifft „Wartezeit (Arbeitsrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlicher Bestand eines ArbeitsverhältnissesZwischen Lea und der Bäckerei besteht durchgehend ein Arbeitsverhältnis.
- 2fehltFür das jeweilige Recht erforderliche Bestandsdauer erreichtDie vier Wochen enden erst mit Ablauf des 28. März; für diesen Tag ist die zeitliche Voraussetzung noch nicht erfüllt.
Typische Fehler
FehlerFehltage wegen Krankheit werden bei der Berechnung der Wartezeit abgezogen.
RichtigBei fortbestehendem Arbeitsverhältnis zählen auch Krankheitstage mit; tatsächliche Arbeitsleistung ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata