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Ware

Art. 34 AEUV · Öffentliches Recht

Waren im Sinne des Art. 34 AEUV sind alle körperlichen Gegenstände sowie Energieträger einschließlich elektrischer Energie, die einen Geldwert haben und Gegenstand von Handelsgeschäften sein können. Dazu zählen auch Abfälle. Eine grenzüberschreitende Verbringung ist keine Voraussetzung der Wareneigenschaft.

Merksatz

Die Wareneigenschaft verlangt Handelsfähigkeit, aber keinen bereits abgeschlossenen Verkauf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Buchhändlerin bietet 1ein gedrucktes Kochbuch 2für 20 Euro an. 3Ein Kunde aus derselben Stadt kauft es und nimmt es im Laden mit.

Trifft „Ware“ hier zu?

„Ware“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperlicher Gegenstand oder Energieträger
    Das gedruckte Buch ist ein körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Geldwert
    Der Kaufpreis zeigt den wirtschaftlichen Wert des Buches.
    erfüllt
  3. 3
    Handelsfähigkeit
    Das Buch kann verkauft werden und wird hier tatsächlich verkauft.
    erfüllt
BFall B

Eine Übersetzerin übersetzt während einer Videokonferenz ausschließlich mündlich. Ein Kunde hat diese Leistung für 80 Euro gebucht und bezahlt.

Trifft „Ware“ hier zu?

„Ware“ trifft nicht zu.Es fehlt: Körperlicher Gegenstand oder Energieträger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperlicher Gegenstand oder Energieträger
    Die mündliche Übersetzung ist eine Tätigkeit, kein körperlicher Gegenstand oder Energieträger.
    fehlt
  2. 2
    Geldwert
    Die Übersetzungsleistung hat einen bestimmbaren wirtschaftlichen Wert.
    erfüllt
  3. 3
    Handelsfähigkeit
    Die Leistung kann gegen Bezahlung vertraglich ausgetauscht werden.
    erfüllt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Wareneigenschaft wird verneint, weil der Gegenstand ausschließlich im Inland gehandelt wird.

RichtigDie Wareneigenschaft ist unabhängig davon zu bestimmen, ob der Gegenstand tatsächlich eine Grenze überschreitet.

Verwechslung

FehlerElektrische Energie wird wegen ihrer fehlenden Körperlichkeit vom Warenbegriff ausgeschlossen.

RichtigAuch elektrische Energie wird vom Warenbegriff erfasst.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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