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Vorhabenbezogener Bebauungsplan

§ 12 BauGB · Öffentliches Recht

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, durch den die Gemeinde auf der Grundlage eines vom Vorhabenträger erarbeiteten und mit ihr abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans, der Bestandteil des Bebauungsplans wird, die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens regelt. Der Vorhabenträger muss zur Realisierung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sein und sich vor dem Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur vollständigen oder anteiligen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten.

Merksatz

Der Plan verknüpft die Zulässigkeit des Vorhabens mit einer vertraglich abgesicherten, fristgebundenen Umsetzung.

Welche zeitliche Reihenfolge gilt?Die vertragliche Bindung muss dem Satzungsbeschluss vorausgehen; die vereinbarte Durchführungsfrist begrenzt anschließend die Zeit für die Umsetzung.
  1. Vor dem Beschluss
    Bindung des Vorhabenträgers
    Der Träger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung und zur vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme.
  2. Satzungsbeschluss
    Beschluss über den Bebauungsplan
    Bei der Beschlussfassung muss die vertragliche Bindung des Vorhabenträgers bereits bestehen.
  3. Ablauf der Frist
    Folgen fehlender Durchführung
    Ist der Plan nicht fristgerecht umgesetzt, soll die Gemeinde ihn aufheben.
  1. Bindung des Vorhabenträgers Der Träger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung und zur vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme.
  2. Beschluss über den Bebauungsplan Bei der Beschlussfassung muss die vertragliche Bindung des Vorhabenträgers bereits bestehen.
  3. Folgen fehlender Durchführung Ist der Plan nicht fristgerecht umgesetzt, soll die Gemeinde ihn aufheben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Gemeinde beschließt einen Plan, der auf einem Grundstück den Bau einer genau beschriebenen Lagerhalle erlaubt. 2Die Baugesellschaft hat einen eigenen Plan für die Halle, die Zufahrt und die Leitungsanschlüsse erstellt, mit der Gemeinde abgestimmt und als Bestandteil in den beschlossenen Plan aufnehmen lassen. 3Sie will alles bauen und verfügt dafür über die erforderlichen Grundstücksrechte, Fachkräfte und gesicherten Geldmittel. 4In einem vor dem Ratsbeschluss mit der Gemeinde geschlossenen Vertrag verpflichtet sie sich, 5die Halle samt Zufahrt und Leitungsanschlüssen binnen zwei Jahren nach diesem Beschluss fertigzustellen und 6sämtliche Kosten der Planung und Erschließung zu tragen.

Trifft „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hier zu?

„Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeindliche Zulässigkeitsregelung für ein bestimmtes Vorhaben
    Die Gemeinde regelt durch ihren Plan die Zulässigkeit eines konkret beschriebenen Bauprojekts.
    erfüllt
  2. 2
    Abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil
    Der abgestimmte Plan erfasst das Bauprojekt und seine Erschließung und wird Bestandteil des gemeindlichen Plans.
    erfüllt
  3. 3
    Durchführungsbereitschaft und Durchführungsfähigkeit
    Die Gesellschaft will das Projekt verwirklichen und besitzt die dafür erforderlichen rechtlichen, personellen und finanziellen Mittel.
    erfüllt
  4. 4
    Vertragliche Bindung vor dem Satzungsbeschluss
    Die vertragliche Verpflichtung besteht bereits vor der Beschlussfassung über den Plan.
    erfüllt
  5. 5
    Verpflichtung zur fristgebundenen Durchführung
    Die Fertigstellung des Vorhabens und der Erschließung ist innerhalb einer bestimmbaren Frist geschuldet.
    erfüllt
  6. 6
    Verpflichtung zur Kostenübernahme
    Die Gesellschaft übernimmt vertraglich die gesamten Planungs- und Erschließungskosten.
    erfüllt
BFall B

1Die Gemeinde beschließt einen Plan, der auf einem Grundstück den Bau einer genau beschriebenen Lagerhalle erlaubt. 2Die Baugesellschaft hat einen eigenen Plan für die Halle, die Zufahrt und die Leitungsanschlüsse erstellt, mit der Gemeinde abgestimmt und als Bestandteil in den beschlossenen Plan aufnehmen lassen. 3Sie will alles bauen und verfügt dafür über die erforderlichen Grundstücksrechte, Fachkräfte und gesicherten Geldmittel. 4In einem vor dem Ratsbeschluss mit der Gemeinde geschlossenen Vertrag verpflichtet sie sich, die Halle samt Zufahrt und Leitungsanschlüssen fertigzustellen und 6sämtliche Kosten der Planung und Erschließung zu tragen, ohne eine Frist für die Fertigstellung zu vereinbaren.

Trifft „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hier zu?

„Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verpflichtung zur fristgebundenen Durchführung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeindliche Zulässigkeitsregelung für ein bestimmtes Vorhaben
    Die Gemeinde regelt durch ihren Plan die Zulässigkeit eines konkret beschriebenen Bauprojekts.
    erfüllt
  2. 2
    Abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil
    Der abgestimmte Plan erfasst das Bauprojekt und seine Erschließung und wird Bestandteil des gemeindlichen Plans.
    erfüllt
  3. 3
    Durchführungsbereitschaft und Durchführungsfähigkeit
    Die Gesellschaft will das Projekt verwirklichen und besitzt die dafür erforderlichen rechtlichen, personellen und finanziellen Mittel.
    erfüllt
  4. 4
    Vertragliche Bindung vor dem Satzungsbeschluss
    Die vertragliche Verpflichtung besteht bereits vor der Beschlussfassung über den Plan.
    erfüllt
  5. 5
    Verpflichtung zur fristgebundenen Durchführung
    Die Verpflichtung enthält keine bestimmte Frist für die Fertigstellung.
    fehlt
  6. 6
    Verpflichtung zur Kostenübernahme
    Die Gesellschaft übernimmt vertraglich die gesamten Planungs- und Erschließungskosten.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine nur anteilige Kostenübernahme wird für unzureichend gehalten.

RichtigDer Vorhabenträger kann die Planungs- und Erschließungskosten vollständig oder nur teilweise übernehmen.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei nicht fristgerechter Durchführung wird der Bebauungsplan als automatisch unwirksam behandelt.

RichtigDie Fristüberschreitung beseitigt den Plan nicht von selbst; die Gemeinde soll ihn bei ausbleibender Durchführung aufheben.

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