Definitionen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
§ 12 BauGB · Öffentliches RechtDer vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, durch den die Gemeinde auf der Grundlage eines vom Vorhabenträger erarbeiteten und mit ihr abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans, der Bestandteil des Bebauungsplans wird, die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens regelt. Der Vorhabenträger muss zur Realisierung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sein und sich vor dem Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur vollständigen oder anteiligen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten.
Der Plan verknüpft die Zulässigkeit des Vorhabens mit einer vertraglich abgesicherten, fristgebundenen Umsetzung.
- Vor dem BeschlussBindung des VorhabenträgersDer Träger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung und zur vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme.
- SatzungsbeschlussBeschluss über den BebauungsplanBei der Beschlussfassung muss die vertragliche Bindung des Vorhabenträgers bereits bestehen.
- Ablauf der FristFolgen fehlender DurchführungIst der Plan nicht fristgerecht umgesetzt, soll die Gemeinde ihn aufheben.
- Bindung des Vorhabenträgers Der Träger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung und zur vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme.
- Beschluss über den Bebauungsplan Bei der Beschlussfassung muss die vertragliche Bindung des Vorhabenträgers bereits bestehen.
- Folgen fehlender Durchführung Ist der Plan nicht fristgerecht umgesetzt, soll die Gemeinde ihn aufheben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Gemeinde beschließt einen Plan, der auf einem Grundstück den Bau einer genau beschriebenen Lagerhalle erlaubt. 2Die Baugesellschaft hat einen eigenen Plan für die Halle, die Zufahrt und die Leitungsanschlüsse erstellt, mit der Gemeinde abgestimmt und als Bestandteil in den beschlossenen Plan aufnehmen lassen. 3Sie will alles bauen und verfügt dafür über die erforderlichen Grundstücksrechte, Fachkräfte und gesicherten Geldmittel. 4In einem vor dem Ratsbeschluss mit der Gemeinde geschlossenen Vertrag verpflichtet sie sich, 5die Halle samt Zufahrt und Leitungsanschlüssen binnen zwei Jahren nach diesem Beschluss fertigzustellen und 6sämtliche Kosten der Planung und Erschließung zu tragen.
Trifft „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeindliche Zulässigkeitsregelung für ein bestimmtes VorhabenDie Gemeinde regelt durch ihren Plan die Zulässigkeit eines konkret beschriebenen Bauprojekts.
- 2erfülltAbgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan als BestandteilDer abgestimmte Plan erfasst das Bauprojekt und seine Erschließung und wird Bestandteil des gemeindlichen Plans.
- 3erfülltDurchführungsbereitschaft und DurchführungsfähigkeitDie Gesellschaft will das Projekt verwirklichen und besitzt die dafür erforderlichen rechtlichen, personellen und finanziellen Mittel.
- 4erfülltVertragliche Bindung vor dem SatzungsbeschlussDie vertragliche Verpflichtung besteht bereits vor der Beschlussfassung über den Plan.
- 5erfülltVerpflichtung zur fristgebundenen DurchführungDie Fertigstellung des Vorhabens und der Erschließung ist innerhalb einer bestimmbaren Frist geschuldet.
- 6erfülltVerpflichtung zur KostenübernahmeDie Gesellschaft übernimmt vertraglich die gesamten Planungs- und Erschließungskosten.
1Die Gemeinde beschließt einen Plan, der auf einem Grundstück den Bau einer genau beschriebenen Lagerhalle erlaubt. 2Die Baugesellschaft hat einen eigenen Plan für die Halle, die Zufahrt und die Leitungsanschlüsse erstellt, mit der Gemeinde abgestimmt und als Bestandteil in den beschlossenen Plan aufnehmen lassen. 3Sie will alles bauen und verfügt dafür über die erforderlichen Grundstücksrechte, Fachkräfte und gesicherten Geldmittel. 4In einem vor dem Ratsbeschluss mit der Gemeinde geschlossenen Vertrag verpflichtet sie sich, die Halle samt Zufahrt und Leitungsanschlüssen fertigzustellen und 6sämtliche Kosten der Planung und Erschließung zu tragen, ohne eine Frist für die Fertigstellung zu vereinbaren.
Trifft „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeindliche Zulässigkeitsregelung für ein bestimmtes VorhabenDie Gemeinde regelt durch ihren Plan die Zulässigkeit eines konkret beschriebenen Bauprojekts.
- 2erfülltAbgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan als BestandteilDer abgestimmte Plan erfasst das Bauprojekt und seine Erschließung und wird Bestandteil des gemeindlichen Plans.
- 3erfülltDurchführungsbereitschaft und DurchführungsfähigkeitDie Gesellschaft will das Projekt verwirklichen und besitzt die dafür erforderlichen rechtlichen, personellen und finanziellen Mittel.
- 4erfülltVertragliche Bindung vor dem SatzungsbeschlussDie vertragliche Verpflichtung besteht bereits vor der Beschlussfassung über den Plan.
- 5fehltVerpflichtung zur fristgebundenen DurchführungDie Verpflichtung enthält keine bestimmte Frist für die Fertigstellung.
- 6erfülltVerpflichtung zur KostenübernahmeDie Gesellschaft übernimmt vertraglich die gesamten Planungs- und Erschließungskosten.
Typische Fehler
FehlerEine nur anteilige Kostenübernahme wird für unzureichend gehalten.
RichtigDer Vorhabenträger kann die Planungs- und Erschließungskosten vollständig oder nur teilweise übernehmen.
FehlerBei nicht fristgerechter Durchführung wird der Bebauungsplan als automatisch unwirksam behandelt.
RichtigDie Fristüberschreitung beseitigt den Plan nicht von selbst; die Gemeinde soll ihn bei ausbleibender Durchführung aufheben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema