Definitionen
Verwerflichkeitsklausel
§ 240 Abs. 2 StGB · StrafrechtDie Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB verlangt, die Rechtswidrigkeit der Nötigung anhand des Verhältnisses von eingesetztem Nötigungsmittel und angestrebtem Zweck positiv festzustellen. Verwerflich ist dieses Verhältnis, wenn es bei einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände in erhöhtem Maße sozialethisch missbilligenswert ist.
Entscheidend ist die Gesamtbewertung von Mittel und Zweck, nicht deren isolierte Betrachtung.
- 1TatbestandDie Voraussetzungen der Nötigung auf Tatbestandsebene prüfen.
- 2Rechtswidrigkeit: VerwerflichkeitDie Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Beziehung positiv feststellen.
- 1Tatbestand Die Voraussetzungen der Nötigung auf Tatbestandsebene prüfen.
- 2Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit Die Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Beziehung positiv feststellen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea hat beobachtet, wie Ben ein Fahrrad gestohlen hat. Ben hat über Leas Café eine wahrheitsgemäße und sachliche Kritik im Internet veröffentlicht. Lea kündigt ihm an, den Diebstahl bei der Polizei zu melden, falls er den Beitrag nicht löscht. Ben löscht den Beitrag deshalb.
Trifft „Verwerflichkeitsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerknüpfung von Nötigungsmittel und angestrebtem ZweckLea setzt die für Ben empfindliche Aussicht auf eine Strafanzeige ein, um die Löschung des Beitrags zu erreichen.
- 2erfülltErhöhte sozialethische Missbilligung bei GesamtwürdigungDie Drohung mit einer Anzeige wegen eines sachfremden Diebstahls soll zulässige Kritik unterdrücken und ist deshalb in erhöhtem Maße sozialethisch missbilligenswert.
Ben hat Leas Fahrrad gestohlen und behält es. 1Lea kündigt ihm an, den Diebstahl bei der Polizei zu melden, falls er ihr das Fahrrad nicht zurückgibt. Ben gibt ihr deshalb das Fahrrad zurück.
Trifft „Verwerflichkeitsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerknüpfung von Nötigungsmittel und angestrebtem ZweckLea setzt die für Ben empfindliche Aussicht auf eine Strafanzeige ein, um ihr Fahrrad zurückzuerhalten.
- 2fehltErhöhte sozialethische Missbilligung bei GesamtwürdigungDie angekündigte Anzeige betrifft genau den Diebstahl, dessen Folgen Lea durch die Rückgabe beseitigen lassen will, und ist unter diesen Umständen nicht verwerflich.
Typische Fehler
FehlerAus der Zulässigkeit der angedrohten Handlung, etwa einer Strafanzeige, wird automatisch auf fehlende Verwerflichkeit geschlossen.
RichtigEntscheidend ist die Gesamtwürdigung der Mittel-Zweck-Beziehung, nicht allein die Zulässigkeit der angedrohten Handlung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata