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Verwirkung der Vertragsstrafe

§§ 339, 340, 341 BGB · Zivilrecht

Die Vertragsstrafe ist verwirkt, wenn der Schuldner mit der Leistung, für deren Nicht- oder Schlechterfüllung er die Strafe versprochen hat, in Verzug kommt (§ 339 S. 1 BGB); besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein (§ 339 S. 2 BGB), nach herrschender Meinung ebenfalls nur bei Verschulden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Strafe für die Nichterfüllung versprochen, kann der Gläubiger sie statt der Erfüllung verlangen (§ 340 Abs. 1 BGB), bei nicht gehöriger Erfüllung neben der Erfüllung (§ 341 Abs. 1 BGB). Nimmt er die Erfüllung an, kann er die Strafe nur verlangen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält (§ 341 Abs. 3 BGB).

Merksatz

Auch ein Verstoß gegen eine Unterlassungspflicht löst die Strafe grundsätzlich nur bei Verschulden aus.

Wie wird der Strafanspruch geprüft?Die Verwirkung folgt auf das Strafversprechen. Bei Annahme einer nicht gehörigen Erfüllung kommt es zusätzlich auf den Vorbehalt an.
  1. 1
    Wirksames Strafversprechen
    Eine Strafe muss für die Nicht- oder Schlechterfüllung vereinbart sein.
  2. 2
    Verwirkung
    Erforderlich sind Verzug oder bei Unterlassung eine grundsätzlich schuldhafte Zuwiderhandlung.
  3. 3
    Vorbehalt bei Annahme
    Bei Annahme nicht gehöriger Erfüllung ist der Vorbehalt des Rechts auf die Strafe zu prüfen.
  1. 1
    Wirksames Strafversprechen Eine Strafe muss für die Nicht- oder Schlechterfüllung vereinbart sein.
  2. 2
    Verwirkung Erforderlich sind Verzug oder bei Unterlassung eine grundsätzlich schuldhafte Zuwiderhandlung.
  3. 3
    Vorbehalt bei Annahme Bei Annahme nicht gehöriger Erfüllung ist der Vorbehalt des Rechts auf die Strafe zu prüfen.
Verwirkung der Vertragsstrafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul verpflichtet sich seiner Nachbarin Nina gegenüber schriftlich, eine Woche im Dezember zwischen 22 und 7 Uhr nicht Klavier zu spielen. 1Beide vereinbaren nach persönlicher Verhandlung für jeden Verstoß eine Zahlung von 20 Euro unabhängig von einem Schaden; für unverschuldete Verstöße soll Paul nichts zahlen. 2Am Dienstag spielt Paul um 23 Uhr Klavier, 3obwohl er die Uhrzeit kennt.

Trifft „Verwirkung der Vertragsstrafe“ hier zu?

„Verwirkung der Vertragsstrafe“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafversprechen für Nicht- oder Schlechterfüllung
    Paul hat eine zusätzliche Geldzahlung für Verstöße gegen seine vertragliche Pflicht versprochen.
    erfüllt
  2. 2
    Verzug oder Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungspflicht
    Paul spielt innerhalb des Zeitraums, in dem er das Klavierspielen unterlassen muss.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzlich Verschulden bei Unterlassung
    Paul verstößt bewusst gegen seine Verpflichtung und handelt damit vorsätzlich.
    erfüllt
BFall B

Paul verpflichtet sich seiner Nachbarin Nina gegenüber schriftlich, eine Woche im Dezember zwischen 22 und 7 Uhr nicht Klavier zu spielen. 1Beide vereinbaren nach persönlicher Verhandlung für jeden Verstoß eine Zahlung von 20 Euro unabhängig von einem Schaden; für unverschuldete Verstöße soll Paul nichts zahlen. 2Am Dienstag spielt Paul um 23 Uhr Klavier und hält es dabei für 21 Uhr. Seine bisher stets zuverlässige Funkuhr zeigt wegen eines technischen Defekts 21 Uhr an; Paul hat sie noch am Nachmittag anhand der amtlichen Zeit überprüft und erhält keine anderen Hinweise auf die tatsächliche Uhrzeit.

Trifft „Verwirkung der Vertragsstrafe“ hier zu?

„Verwirkung der Vertragsstrafe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzlich Verschulden bei Unterlassung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafversprechen für Nicht- oder Schlechterfüllung
    Paul hat eine zusätzliche Geldzahlung für Verstöße gegen seine vertragliche Pflicht versprochen.
    erfüllt
  2. 2
    Verzug oder Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungspflicht
    Das Klavierspielen fällt objektiv in den vereinbarten Ruhezeitraum.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzlich Verschulden bei Unterlassung
    Paul durfte auf die überprüfte Uhr vertrauen und musste den technischen Defekt nicht erkennen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer verspäteten Leistung wird allein wegen der Verspätung eine Vertragsstrafe angenommen.

RichtigBei einer Leistungspflicht muss grundsätzlich Verzug vorliegen; bloße Verspätung genügt nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerNach Annahme einer nicht gehörigen Erfüllung wird die Strafe ohne Vorbehalt verlangt.

RichtigBei Annahme einer nicht gehörigen Erfüllung muss der Gläubiger sein Recht auf die Strafe vorbehalten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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