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Verzögerungsschaden

§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. § 286 BGB · Zivilrecht

Der Verzögerungsschaden ist der Schaden, der dem Gläubiger dadurch entsteht, dass der Schuldner die geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbringt; er umfasst die auf der Verspätung und nicht auf dem endgültigen Ausbleiben der Leistung beruhenden Nachteile. Er ist unter den Voraussetzungen des Schuldnerverzugs neben der Leistung zu ersetzen.

Merksatz

Der Ersatz gleicht die Folgen des Wartens aus und ersetzt nicht die geschuldete Leistung.

Neben oder statt der Leistung?Entscheidend ist, ob der Ersatz die Wartefolgen ausgleicht oder an die Stelle der geschuldeten Leistung tritt.
Verzögerungsschaden
Schadensersatz statt der Leistung
Schadensbezug
Folgen der verspäteten Leistung
Ausgleich des Leistungsdefizits
Stellung zur Leistung
Ersatz zusätzlich zur Leistung
Ersatz anstelle der Leistung
Zusatzvoraussetzungen
Schuldnerverzug
Je nach Fall § 281, § 282 oder § 283 BGB

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna kauft und bezahlt für ihren Gartenbaubetrieb einen Rasenmäher, der sofort geliefert werden soll; ein bestimmter Liefertag wird nicht vereinbart. Als das Gerät ausbleibt, fordert sie den Händler unmissverständlich zur sofortigen Lieferung auf. Der Händler hat den Auftrag aus Nachlässigkeit liegen gelassen und liefert auch in den Tagen nach dieser Aufforderung nicht. Um ihre Kundenaufträge auszuführen, mietet Anna in dieser Zeit zum üblichen Preis einen Rasenmäher, bis der Händler das gekaufte Gerät liefert.

Trifft „Verzögerungsschaden“ hier zu?

„Verzögerungsschaden“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verspätung der geschuldeten Leistung
    Der Händler liefert das bereits fällige Gerät nicht rechtzeitig.
    erfüllt
  2. 2
    Nachteil durch die Verspätung
    Die Mietkosten entstehen zur Überbrückung der Lieferverzögerung.
    erfüllt
  3. 3
    Schuldnerverzug
    Der Händler leistet trotz Mahnung nach Fälligkeit aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht.
    erfüllt
  4. 4
    Ersatz neben der Leistung
    Der Ersatz der Mietkosten tritt zur weiterhin geschuldeten und später erbrachten Lieferung hinzu.
    erfüllt
BFall B

Anna kauft und bezahlt für ihren Gartenbaubetrieb einen Rasenmäher, der sofort geliefert werden soll; ein bestimmter Liefertag wird nicht vereinbart. 1Der Händler hat den Auftrag aus Nachlässigkeit liegen gelassen und liefert zunächst nicht. 2Ohne den Händler vorher zur Lieferung aufzufordern, mietet Anna zum üblichen Preis einen Rasenmäher, um ihre Kundenaufträge auszuführen. 4Nach einigen Tagen gibt sie das gemietete Gerät zurück, weil der Händler den gekauften Rasenmäher liefert.

Trifft „Verzögerungsschaden“ hier zu?

„Verzögerungsschaden“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schuldnerverzug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verspätung der geschuldeten Leistung
    Der Händler liefert das bereits fällige Gerät nicht rechtzeitig.
    erfüllt
  2. 2
    Nachteil durch die Verspätung
    Wegen der ausbleibenden Lieferung entstehen Anna Kosten für ein vorübergehend gemietetes Gerät.
    erfüllt
  3. 3
    Schuldnerverzug
    Es fehlt die erforderliche Mahnung; ein Grund für ihre Entbehrlichkeit liegt nicht vor.
    fehlt
  4. 4
    Ersatz neben der Leistung
    Die Mietkosten betreffen nur die Zwischenzeit und ersetzen nicht die später erbrachte Lieferung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür den Ersatz von Verzögerungsschäden wird allein eine schuldhafte verspätete Leistung verlangt.

RichtigZusätzlich müssen die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs vorliegen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Mahnung wird ausnahmslos als Voraussetzung des Schuldnerverzugs geprüft.

RichtigBei einer vertraglich vereinbarten kalendermäßigen Leistungszeit ist eine Mahnung entbehrlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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