Definitionen
Verwirkung des Klagerechts
§ 242 BGB · Öffentliches RechtDie Verwirkung des Klagerechts tritt ein, wenn der Kläger sein Klagerecht trotz bestehender Möglichkeit über einen längeren Zeitraum nicht ausübt (Zeitmoment) und durch besondere Umstände seines Verhaltens beim Beklagten oder einem begünstigten Dritten das berechtigte Vertrauen erweckt hat, nicht mehr mit einer Klage rechnen zu müssen. Hinzukommen muss, dass sich der Betroffene im Vertrauen darauf so eingerichtet hat, dass ihm die spätere Klageerhebung unzumutbar ist (Umstandsmoment). Die spätere Klageerhebung verstößt dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
Zeitablauf allein genügt nicht; entscheidend ist auch schutzwürdiges Vertrauen auf das Ausbleiben einer Klage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In Bayern liest Grundstückseigentümerin Lena vor zehn Monaten die Genehmigung für das dreigeschossige Wohnhaus ihres Nachbarn und erkennt, dass der vorgeschriebene Abstand zu ihrem Grundstück unterschritten wird; das Bauamt schickt ihr die Genehmigung nicht zu und macht sie auch nicht öffentlich bekannt. Zehn Monate lang geht sie nicht vor Gericht, sondern hilft dem Nachbarn bei der Bauvorbereitung und überlässt ihm während der gesamten Bauzeit ihre Einfahrt für die Arbeiten. Der Nachbar errichtet im Vertrauen auf Lenas fortlaufende Unterstützung und die dadurch erwartete Hinnahme des Vorhabens das Haus für 600.000 Euro; eine Beseitigung wäre nur mit hohen zusätzlichen Kosten möglich. Nach der Fertigstellung zieht Lena gegen die Genehmigung vor Gericht.
Trifft „Verwirkung des Klagerechts“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLängere Nichtausübung trotz bestehender KlagemöglichkeitLena bleibt trotz Kenntnis der Genehmigung und der Abstandsverletzung über einen längeren Zeitraum gerichtlich untätig.
- 2erfülltVertrauensbegründende Umstände und VertrauensbetätigungLenas aktive Unterstützung begründet schutzwürdiges Vertrauen, auf dessen Grundlage der Nachbar erhebliche und nur kostspielig rückgängig zu machende Aufwendungen tätigt.
In Bayern liest Grundstückseigentümerin Lena vor zehn Monaten die Genehmigung für das dreigeschossige Wohnhaus ihres Nachbarn und erkennt, dass der vorgeschriebene Abstand zu ihrem Grundstück unterschritten wird; das Bauamt schickt ihr die Genehmigung nicht zu und macht sie auch nicht öffentlich bekannt. 1Zehn Monate lang geht sie nicht vor Gericht, teilt dem Nachbarn aber von Anfang an wiederholt mit, dass sie gegen die Genehmigung klagen werde, und lehnt jede Mithilfe am Bau ab. Der Nachbar baut das Haus trotzdem für 600.000 Euro und weiß dabei, dass Lena weiterhin eine gerichtliche Überprüfung anstrebt. Nach der Fertigstellung zieht Lena gegen die Genehmigung vor Gericht.
Trifft „Verwirkung des Klagerechts“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLängere Nichtausübung trotz bestehender KlagemöglichkeitLena bleibt trotz Kenntnis der Genehmigung und der Abstandsverletzung über einen längeren Zeitraum gerichtlich untätig.
- 2fehltVertrauensbegründende Umstände und VertrauensbetätigungWegen Lenas wiederholter Klageankündigung kann der Nachbar nicht berechtigt auf das Ausbleiben einer Klage vertrauen.
Typische Fehler
FehlerDie Verwirkung des Klagerechts wird als Grund behandelt, die Klage als unbegründet abzuweisen.
RichtigDie Verwirkung des Klagerechts hindert die Sachentscheidung; die Klage wird als unzulässig abgewiesen.