Definitionen
Verwendungsabsicht
§ 146 StGB · StrafrechtVerwendungsabsicht ist die über den Tatvorsatz hinausgehende subjektive Absicht des Täters, eine Sache oder ein Mittel für den gesetzlich vorausgesetzten Zweck einzusetzen; sie ist ein besonderes subjektives Merkmal, das neben dem Vorsatz vorliegen muss und auf die spätere Nutzung des Tatobjekts gerichtet ist. Bei § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB muss der Täter darauf abzielen, dass das Falschgeld durch ihn selbst oder durch andere als echtes Geld weitergegeben oder eine solche Weitergabe ermöglicht wird.
Für die Verwendungsabsicht muss das Falschgeld noch nicht tatsächlich weitergegeben worden sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea druckt bewusst täuschend echt aussehende Fünfzigeuroscheine. 2Sie legt die Scheine für ihren Einkauf am nächsten Tag bereit. 1Ihr Ziel ist, damit an der Kasse zu bezahlen und 3die Scheine als echte Banknoten auszugeben.
Trifft „Verwendungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜber den Tatvorsatz hinausgehende AbsichtLea verfolgt mit dem bewussten Drucken ein darüber hinausgehendes Verwendungsziel.
- 2erfülltAusrichtung auf die spätere Nutzung des TatobjektsDie selbst gedruckten Scheine sollen nach ihrer Herstellung beim Einkauf eingesetzt werden.
- 3erfülltWeitergabe als echtes Geld oder deren ErmöglichungLea will die Scheine beim Bezahlen als echtes Geld weitergeben.
Lea druckt bewusst täuschend echt aussehende Fünfzigeuroscheine. Ihr Ziel ist, die Scheine am nächsten Tag ausschließlich als Requisiten in einem geschlossenen Filmstudio zu verwenden und anschließend zu vernichten. Sie will weder selbst jemanden damit bezahlen noch anderen eine Nutzung als echtes Geld ermöglichen.
Trifft „Verwendungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜber den Tatvorsatz hinausgehende AbsichtLea verfolgt über das bewusste Drucken hinaus das Ziel einer Verwendung als Filmrequisiten.
- 2erfülltAusrichtung auf die spätere Nutzung des TatobjektsDie gedruckten Scheine sollen nach ihrer Herstellung bei Filmaufnahmen eingesetzt werden.
- 3fehltWeitergabe als echtes Geld oder deren ErmöglichungDie ausschließlich geplante Nutzung als Requisiten ist weder eine Weitergabe als echtes Geld noch deren Ermöglichung.
Typische Fehler
FehlerEine beliebige geplante Nutzung des Falschgelds wird für ausreichend gehalten.
RichtigDas Ziel muss die Weitergabe als echtes Geld oder deren Ermöglichung sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema