Definitionen
Verwandte in gerader Linie
§ 1589 Abs. 1 S. 1 BGB · ZivilrechtVerwandte in gerader Linie sind Personen, von denen eine von der anderen abstammt, also Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel), ohne dass eine Seitenlinie durchlaufen wird.
Ein gemeinsamer Vorfahr allein genügt nicht für die gerade Linie.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Mara hat Paul geboren. Paul ist der leibliche Vater von Lea. Es geht um die Beziehung 1zwischen Mara und Lea.
Trifft „Verwandte in gerader Linie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwei PersonenUntersucht wird die Beziehung zweier Personen.
- 2erfülltAbstammung einer Person von der anderenLea stammt über ihren Vater Paul von ihrer Großmutter Mara ab.
Mara hat Paul und Lea geboren. Es geht um die Beziehung 1zwischen Paul und Lea.
Trifft „Verwandte in gerader Linie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwei PersonenUntersucht wird die Beziehung zweier Personen.
- 2fehltAbstammung einer Person von der anderenPaul und Lea sind Geschwister; keiner stammt von dem anderen ab.
Typische Fehler
FehlerNur Eltern und Kinder, nicht aber Großeltern und Enkel, werden zur geraden Linie gezählt.
RichtigAuch Großeltern und ihre Enkel gehören zur geraden Linie.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema